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17.02.2008 
Erbschaftsteuerreform

BDI lobt Bundesregierung

von Donata Riedel

Der Verbandspräsident des BDI, Jürgen Thumann, fordert die Unternehmer zu mehr Besonnenheit bei der Debatte um die Erbschaftsteuerreform auf. Gleichzeitig lobt er die Bundesregierung und schließt eine Abschaffung der umstrittenen Steuer aus.

BDI-Präsident Jürgen Thumann: „Fundamentalkritik hilft nicht weiter.“ Foto: dpa Lupe

BDI-Präsident Jürgen Thumann: „Fundamentalkritik hilft nicht weiter.“ Foto: dpa

HB. Zu Besonnenheit in der Debatte um die Erbschaftsteuerreform hat BDI-Präsident Jürgen Thumannam am Donnerstag die Unternehmer aufgerufen. "Fundamentalkritik hilft nicht weiter", sagte er kurz vor den Bundestagsberatungen, die am Freitag beginnen. Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer sei nicht zu erwarten, sagte er.

Die Mittelstandsverbände DIHK und "Die Familienunternehmer - ASU" hatten sich in den letzten Wochen mit Anzeigenkampagnen und Brandbriefen an die Kanzlerin gegen das Reformkonzept gewandt und eine Abschaffung der Steuer gefordert. Der BDI-Präsident lobte dagegen die Politik dafür, dass die "Reform in die richtige Richtung geht" - aber noch kräftig verbessert werden müsse. "Unser Anspruch beim BDI ist es, konstruktiv an der Lösung von Problemen mitzuwirken", sagte Thumann. Der Handwerksverband ZDH begrüßt die Reform, die kleine Unternehmen erbschaftsteuerfrei stellt (siehe "Gewinner und Verlierer").


Tabelle  Infografik: Die neuen Tarife


Die Bundesregierung setzt mit der Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um: Die Richter verlangen, dass künftig der Wert von Betrieben und Immobilien nach dem realen Verkaufswert bestimmt und nicht mehr klein gerechnet wird. Der Betrag, auf den die Erbschaftsteuer erhoben wird, steigt so automatisch für Firmenerben und Immobilienbesitzer. Dies will die Koalition durch höhere Freibeträge mildern (siehe "Die neuen Tarife").

Begünstigt werden soll in einem zweiten Schritt das Betriebsvermögen. 85 Prozent bleiben erbschaftsteuerfrei, wenn zehn Jahre lang die Lohnsumme bei mindestens 70 Prozent bleibt und aus dem Kapital 15 Jahre nichts entnommen wird. Nichtverwandte Firmenerben bekommen wie heute die Tarife der Steuerklasse I.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Probleme beim neuen Bewertungsrecht

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