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03.03.2008 
Steuerrecht

Neue Steuerregel bedroht deutschen Etat

von Axel Schrinner

Die geplante Einführung einer EU-weit einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer könnte für Deutschland teuer werden. Zwar sind einheitliche Steuersätze in der EU nicht geplant. Dennoch erwarten Ökonomen kräftige Ausfälle bei Bund, Ländern und Gemeinden.

In Zukunft werden die Steuereinnahmen wohl sinken. Foto: dpaLupe

In Zukunft werden die Steuereinnahmen wohl sinken. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Nach Berechnungen der Universität Göttingen würde Deutschland bis zu 12,5 Prozent jenes Körperschaft- und Gewerbesteueraufkommens einbüßen, das Konzerne an den Fiskus überweisen. Im Sommer will die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienvorschlag präsentieren. Ziel der Initiative ist es, steuerliche Hürden im Binnenmarkt einzureißen und Bürokratiekosten der Konzerne zu senken.

Laut Steuerschätzung werden beide Unternehmensteuern dem Staat dieses Jahr gut 55 Mrd. Euro Einnahmen bescheren. Rund die Hälfte davon stammt von Konzernen. Die von Brüssel geplante Reform würde Bund, Länder und Gemeinden 3,2 Mrd. Euro kosten, wie die Ökonomen Andreas Oestreicher und Reinald Koch errechnet haben. Die Daten basieren auf der Annahme, dass die konsolidierte Gewinnermittlung verbindlich für alle Konzerne eingeführt wird. Bei optionaler Einführung wären die Steuerausfälle für den deutschen Fiskus mit 2,5 Mrd. Euro etwas geringer.

Derzeit arbeiten Experten der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten an einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften für multinationale Konzerne und einem Mechanismus zur Aufteilung des konsolidierten Konzerngewinns auf die beteiligten Steuerhoheiten. Eine Harmonisierung der Steuersätze oder Mindestsätze ist nicht geplant. Die Spanne der Steuersätze reicht heute in der EU von zehn Prozent in Zypern bis 35 Prozent in Malta. Das Gefälle übt einen starken Anreiz auf internationale Unternehmen aus, steuerpflichtige Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.

Zum Schutz des nationalen Steueraufkommens gegen ausufernde Steuerplanung existieren in vielen Mitgliedstaaten Vorschriften, die Gewinnverlagerungen ins Ausland unterbinden sollen. Dazu gehören etwa Begrenzungen des Zinsabzugs im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung, Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verlustausgleichs, Behinderungen beim Wegzug von Unternehmen sowie Kontrollen und Dokumentationspflichten bei konzerninternen Verrechnungspreisen.

Gerade Deutschland hat mit der Unternehmensteuerreform 2008 hier kräftig aufgerüstet. Zur Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkungen von gut 38 auf knapp 30 Prozent wurden eine „Zinsschranke“ und eine „Wegzugsteuer“ eingeführt. Laut wissenschaftlichem Beirat beim Bundesfinanzministerium stehen viele dieser Schutzregeln aber in Konflikt mit den Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten der Grundfreiheiten des EG-Vertrags, insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Sie laufen daher Gefahr, eines Tages vom Europäischen Gerichtshof gekippt zu werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Warum Hochsteuerländer profitieren.

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