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02.04.2008 
Erbschaftsteuer-Streit

Erster Schritt für Mittelstand bei Erbschaftsteuer

Nach monatelangem Gezerre um die Erbschaftsteuerreform kommt die Koalition dem Mittelstand einen ersten Schritt entgegen. Die Sozialdemokraten verkünden Flexibilität - erwarten dafür aber ein Entgegenkommen der Union „in anderen Punkten“.

SPD-Fraktionschef Peter Struck will bei der Erbschaftsteuer einlenken. Foto: dpaLupe

SPD-Fraktionschef Peter Struck will bei der Erbschaftsteuer einlenken. Foto: dpa

HB BERLIN. SPD-Fraktionschef Peter Struck signalisierte am Mittwoch, dass eine zentrale Frist für die geplante Steuerbegünstigung von Betriebserben verkürzt werden könnte: Bisher war geplant, dass die Erben die Firma 15 Jahre lang fortführen müssen. Die Kammerorganisation DIHK sprach von Bewegung in die richtige Richtung. Die FDP forderte Union und SPD auf, die quälende Debatte endlich zu beenden und bei Bürgern und Unternehmen für die notwendige Planungssicherheit zu sorgen.

Nach den bisherigen Verabredungen von Union und SPD müssen Firmenerben nur auf 15 Prozent des Betriebsvermögens Steuern zahlen. Um in den Genuss des Privilegs zu kommen, müssen sie aber die Arbeitsplätze im Wesentlichen zehn Jahre lang erhalten und die Firma 15 Jahre lang fortführen. Die Wirtschaft moniert, so lange Fristen widersprächen der Realität in den Betrieben. Die Finanzexperten der Union dringen schon länger auf eine Entschärfung der Klauseln, was auch der Bundesrat gefordert hat.

Struck sagte der „Frankfurter Rundschau“, er könne die Probleme von Unternehmen verstehen, die nicht auf 15 Jahre im Voraus wissen könnten, wie sich Auftragslage und Arbeitsvolumen entwickelten: „Da sind wir flexibel.“ Auch Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), der die Reform mit Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ausgehandelt hat, hatte Kompromissbereitschaft erkennen lassen. Er hatte aber erklärt, dass die Behaltefrist nicht unter zehn Jahre fallen werde. Die Klauseln sind notwendig, damit die Begünstigung verfassungskonform ist.

Struck sagte, die Flexibilität der SPD sei daran gekoppelt, „dass uns die Union an anderen Punkten entgegenkommt“. Neben der Dauer für die Betriebsfortführung werde noch über das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer diskutiert, das komplett in die Kassen der Länder fließt. „Für die SPD ist klar: Es muss bei mindestens vier Milliarden Euro pro Jahr bleiben“, sagte der Fraktionschef.

Der Leiter der Steuerabteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Alfons Kühn, sagte: „Die SPD bewegt sich. Das ist ein wichtiges politisches Signal auch in Richtung „einfacher ist besser'.“ Diese Chance müsse genutzt werden, um auch die Arbeitsplatzfrist zu entschärfen. Sie könne etwa durch eine Notfallregelung für Unternehmen praxistauglicher gemacht werden, die unverschuldet in eine Krise geraten sind.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss bis zum Jahresende novelliert werden, sonst darf sie nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat verlangt, dass vererbtes Vermögen künftig zum Verkaufswert taxiert werden muss, Begünstigungen im öffentlichen Interesse aber zugelassen. Für viele Privaterben und kleinere Betriebe dürfte sich dadurch aber nichts ändern: sie sollen durch deutlich höhere Freibeträgen geschützt werden.
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