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23.04.2008 
Ab 2010

Kassenbeiträge werden steuerlich absetzbar

von Donata Riedel

Laut eines Papiers des Bundesfinanzministeriums werden ab 2010 höchst wahrscheinlich alle Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzen können. Für den Bund wird das eine teure Angelegenheit.

Finanzminister Peer Steinbrück muss mít Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Foto: dpaLupe

Finanzminister Peer Steinbrück muss mít Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen. Foto: dpa

BERLIN. Dass Krankenkassenbeiträge künftig zum Teil von der Steuer abgesetzt werden können, geht aus einer Tischvorlage des Bundesfinanzministeriums von Minister Peer Steinbrück (SPD) an den Haushaltsausschuss hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Die Beamten vertreten darin die Auffassung, dass das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts "sowohl für privat als auch gesetzlich Versicherte gilt".

Steinbrück schließt sich damit der Meinung vieler Verfassungsjuristen an und entscheidet sich gegen die Auffassung von Steuerexperten: Sie hatten sich auch eine Begrenzung der neuen Steuervergünstigung auf Privatversicherte vorstellen konnten, um die Steuerausfälle gering zu halten.

Die Umsetzung des Urteils dürfte laut der Vorlage "ab dem Jahr 2010 jährliche Steuermindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte in einem mindestens hohen einstelligen Milliardenbereich verursachen". Intern geht das Finanzministerium allein für den Bund von jährlichen Steuerausfällen von mindestens fünf Mrd. Euro aus.

Nach dem Karlsruher Urteil vom 13. Februar zählt eine Grundversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zum Existenzminimum (Aktenzeichen 2 BvL 1/06). Der Beitrag dafür muss ab 1. Januar 2010 steuerfrei bleiben. In dem Urteil ging es um den seltenen Fall eines privat versicherten verheirateten Selbstständigen mit sechs Kindern: Er musste im Jahr 1997 umgerechnet 18 000 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Richter sahen dies als nicht akzeptable Belastung der Familie. Seither verhandeln im Bundesfinanzministerium die Steuerexperten und die Haushaltsabteilung darüber, wie hoch ein Beitrag sein muss, der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auf Sozialhilfeniveau gewährleistet.

Abhängig davon dürfte nach ersten Berechnungen des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung im Auftrag des Handelsblatts das Urteil die Staatskassen jährlich zwischen neun und 13 Mrd. Euro an Steuerausfällen kosten.

Laut Tischvorlage muss Steinbrück nicht für alle Steuerpflichtigen einen einheitlichen Kassenbeitrag etwa im Grundfreibetrag gewähren: Es reiche aus, einen als Sozialbeitrag definierten Teil der tatsächlich gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar zu machen. Beiträge etwa zur PKV, die mehr Schutz bieten als das Nievau der Sozialhilfe, müssen nicht zum Steuerabzug zugelassen werden, heißt es in dem Papier. Unverzichtbar sei es aber, die Kinderbeiträge der Privatversicherten zu berücksichtigen.

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