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30.04.2008 
Verjährungsfrist wie bei Raub

Steinbrück will Steuersünder länger verfolgen

von Sven Afhüppe

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück macht mit der Verfolgung von Steuersündern ernst: Künftig sollen Steuerhinterzieher nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 zehn statt bisher fünf Jahre lang strafrechtlich verfolgt werden können. Veränderungen gibt es auch für Doppelverdiener-Ehepaare.

Mit geballter Faust gegen Steuersünder: Die Liechtenstein-Affäre nimmt das von Peer Steinbrück (SPD) geführte Bundesfinanzministerium zum Anlass, ein Gesetz zu verabschieden, mit dem Steuerhinterzieher künftig länger verfolgt werden können. Foto: dpaLupe

Mit geballter Faust gegen Steuersünder: Die Liechtenstein-Affäre nimmt das von Peer Steinbrück (SPD) geführte Bundesfinanzministerium zum Anlass, ein Gesetz zu verabschieden, mit dem Steuerhinterzieher künftig länger verfolgt werden können. Foto: dpa

BERLIN. Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus dem Steuerskandal: Die strafrechtliche Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll von fünf auf zehn Jahre verdoppelt werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 hervor.

Die Steuergewerkschaft und die SPD-Bundestagsfraktion unterstützen die Ausweitung der Verjährungsfrist. In dem umfangreichen Gesetzentwurf wird zudem ein neuer Anlauf zur Reform der Steuerklassen unternommen. Anlass für Steinbrücks Pläne bei der Strafverfolgung von Steuerhinterziehern ist der aktuelle Liechtensteiner Steuerskandal, bei dem wahrscheinlich mehrere hundert Deutsche Milliardenbeträge am Fiskus vorbeigeschleust haben. Prominentester Fall war der ehemalige Chef der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel. Bundesfinanzminister Steinbrück hatte in diesem Zusammenhang angekündigt, dass der Staat alle Mittel ergreifen werde, um diese Form des Rechtsbruchs zu unterbinden.

Für die eigentliche Steuerhinterziehung gilt bereits eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Wer ertappt wird, muss die vorenthaltenen Steuern samt Zinsen an den Fiskus nachzahlen. Künftig soll auch die Strafverfolgung erst nach zehn Jahren ins Leere laufen. Hier droht eine zusätzliche Geld- oder Freiheitsstrafe. Sollten die Vorschläge des Finanzministerium umgesetzt werden, würde Steuerhinterziehung bei der Verjährungsfrist wie eine schwere Straftat, beispielsweise Raub, gewertet. Experten hatten dies angesichts vieler unerledigter Fälle schon länger gefordert.

„Eine längere Verjährungsfrist bedeutet grundsätzlich ein deutlich höheres Entdeckungs- und Strafrisiko für Steuerhinterzieher und sorgt somit nicht nur für eine bessere Verfolgung und Ahndung aufgedeckter Hinterziehungsfälle sondern gleichzeitig auch für eine wirksamere Abschreckung“, sagte SPD-Finanzexperte Joachim Poß. Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt, sondern ein Angriff auf den Gerechtigkeitskern unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung, dem entschlossen begegnet werden müsse.

Erleichterungen für Doppelverdiener-Ehepaare

Erleichterungen sieht der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz für Doppelverdiener-Ehepaare vor. Für das Jahr 2010 soll dafür ein „optionales Faktorverfahren“ eingeführt werden. Konkret sieht das Finanzministerium vor, dass Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen „III“ und „V“ wählen können, die für den schlechter Verdienenden hohe Abzüge bedeutet, sondern sie gemeinsam in die Steuerklasse „IV“ fallen. Durch das neue Verfahren soll der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden. Im Jahressteuergesetz wird außerdem klargestellt, dass ein Verein nur dann als gemeinnützig anerkannt werden kann, wenn er sich in seiner Satzung und tatsächlichen Arbeit im Rahmen des Grundgesetzes bewegt und zum Beipiel kein extremistisches Gedankengut fördert.

Zudem können Eltern, die ihr Kind auf eine Privatschule schicken, künftig 30 Prozent des Schulgeldes nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro als Sonderausgabe von ihren Einkünften abziehen. Bisher gibt es keine Höchstgrenze. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Arbeitgeber Ausgaben zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro im Jahr pro Mitarbeiter von der Steuer abziehen können. Dazu gehören zum Beispiel der Nichtraucherschutz, Maßnahmen gegen Stress oder eine Betriebskantine, in der gesundes Essen verkauft wird.

Nach Angaben des Bundesfinanzministerium belasten die geplanten Neuregelungen die öffentlichen Kassen mit insgesamt 91 Millionen Euro.


Link zum Thema im Web:

» Bundesfinanzministerium: „Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) [PDF, 687 KB] “

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