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09.05.2008 
Steuern

Steinbrück plant „Entlastungspaket“

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) erwägt offenbar, ein „Entlastungspaket“ für Steuerzahler zu schnüren. Dafür könnten allerdings Steuervergünstigungen für Besserverdiener wegfallen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erwägt eine Gewerbesteuer für Freiberufler. Foto: dpaLupe

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erwägt eine Gewerbesteuer für Freiberufler. Foto: dpa

HB BERLIN. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) erwägt für die nötige bessere steuerliche Anrechnung von Krankenkassenbeiträgen und einem möglichen höheren Kinderfreibetrag ein „Entlastungspaket“.

Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe weiter schreibt, soll das Maßnahmenbündel die Steuerzahler nach ersten Überlegungen um zwei bis drei Milliarden Euro entlasten.

Ohne Gegenfinanzierung würde das Paket zu Einnahmeausfällen von 15 Milliarden Euro führen. Um die Kosten für den Fiskus zu beschränken, prüfen Steinbrücks Beamte laut „Spiegel“ Kürzungsmaßnahmen. So könnten Steuervergünstigungen wegfallen, die vor allem Besserverdienern nutzten.

Zudem könnte eine Gewerbesteuer für Freiberufler eingeführt werden. Auch freiwillige Leistungen des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit stünden auf dem Prüfstand. Um die Entlastungen für breite Bevölkerungsschichten akzeptabel zu machen, könnte der Eingangssteuersatz von 15 Prozent gesenkt werden.

Ein Ministeriumssprecher erklärte: „Wir sind in der fachlichen Prüfung.“ Die Folgerungen aus dem Existenzminimumsbericht – und damit für das Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag – würden erst nach Vorlage im Herbst gezogen.

Sie sollen bereits für 2009 greifen. „Soweit die öffentlichen Haushalte belastet werden durch diese Umsetzungen, werden wir sorgfältig prüfen, ob und wenn ja welche Gegenfinanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen“, hieß es.

Hierzu seien Entscheidungen nicht gefallen. Raum für weitere steuerliche Entlastungen gebe es nicht, da dies den für 2011 angestrebten ausgeglichenen Bundesetat infrage stellen würde.

Das Bundesverfassungsgericht fordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung spätestens von Anfang 2010 an zu verbessern. Die Entscheidung betrifft formal nur Beiträge zu Privatversicherungen. Das Gericht hatte aber klargestellt, dass die Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss.

Zuletzt hieß es aus dem Finanzministerium, dass von 2010 an voraussichtlich alle Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Beiträge absetzen können.

In einem Papier für den Haushaltsausschuss des Bundestages hatte das Finanzministeriums dafür plädiert, das Urteil sowohl auf private als auch gesetzlich Versicherte anzuwenden.

Die Umsetzung dürfte jährliche Steuermindereinnahmen „in einem mindestens hohen einstelligen Milliardenbereich verursachen“. Die Finanzminister der Länder fordern inzwischen den Bund auf, „baldmöglichst“ in die Erörterungen über eine Neuregelung einbezogen zu werden.

Über Kindergeld und Kinderfreibetrag will die Koalition im Herbst entscheiden. Die Meinungen gingen zuletzt auseinander. Teils war eine Ausweitung von Sachleistungen für Kinder und Schüler diskutiert worden sowie eine Kürzung der Kinderfreibeträge oder auch ein Einfrieren des Kindergeldes. Andere fordern ein höheres Kindergeld und einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag auch für Kinder.

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