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HANDELSBLATT, Dienstag, 16. Oktober 2007, 14:58 Uhr
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Wer was im Streit um das ALG-I will

Der Streit um mögliche Korrekturen beim Arbeitslosengeld I erhitzt die Gemüter. Während Arbeitsminister Franz Müntefering gegen Korrekuren jeglicher Art ist, strebt sein Parteifreund und SPD-Chef Kurt Beck eine Verlängerung der Bezugsdauer für über 45-Jährige an. Auch die CDU hat Mehrausgaben für Ältere beschlossen. Die unterschiedlichen Positionen im Überblick:


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Wer was im Streit um das ALG-I will
Müntefering Beck CDU
Das unter Rot-Grün im Rahmen der Agenda 2010 verabschiedete ALG I soll nicht verändert werden. Andernfalls fördert man Passivität, argumentiert der Minister. Das ALG I begrenzt derzeit die Bezugsdauer auf generell 12 Monate. Nur über 55-Jährige können maximal 18 Monate erhalten.  Dauert die Arbeitslosigkeit länger als ein beziehungsweise eineinhalb Jahre, gibt es nur noch ALG II: Es beträgt derzeit 347 Euro und wird von Zuschüssen unter anderem zur Miete und anderen Lebenshaltungskosten ergänzt.
Der SPD-Chef will das ALG I korrigieren. Maßgeblich soll das Lebensalter sein. Erwerbslose über 45 Jahre sollen bis 15 Monate lang Geld bekommen. Wer älter als 50 ist, soll 18 beziehungsweise 24 Monate ALG I beziehen. Das richtet sich danach, wie lange der oder die Betroffene in den letzten fünf Jahren in einem sozialversicherungspflichtigen Job beschäftigt war. Finanziert werden soll das Vorhaben durch Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach einem Beschluss der CDU sollen Mehrausgaben für Ältere mit Kürzungen bei jüngeren Arbeitslosen bezahlt werden. Demnach soll ALG I im Regelfall bis zu zwölf Monate lang gezahlt werden. Allerdings:  Wer mindestens 15 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, soll bis zu 15 Monate lang unterstützt werden. Wer mindestens 25 Jahre eingezahlt hat, erhält vom Staat bis zu 18 Monate lang ALG I. Bei mehr als 40 Beitragsjahren soll es bis zu 24 Monate lang gezahlt werden. Weil der Vorschlag kostenneutral sein soll, wird er finanzielle Einschnitte bei jenen verursachen, die kürzere Zeiten als ältere Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Beispiel: Für zwei Beitragsjahre sollen anstatt zwölf nur noch zehn Monate Arbeitslosengeld I bezahlt werden.

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