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18.01.2008 
Risikobegrenzungsgesetz

Steinbrück drängt auf Transparenz von Investoren

von Frank M. Drost

Peer Steinbrück (SPD) lehnt eine Verwässerung der geplanten Regeln gegen Finanzinvestoren ab. Unter Federführung der Bundesregierung will der Finanzminister mit einem neuen Gesetz dafür sorgen, dass die Aktivitäten von Finanzinvestoren und deren Identität frühzeitig offen gelegt werden.

BERLIN. Steinbrück will dieses geplante „Risikobegrenzungsgesetz“ auch nicht abschwächen. Danach sollen Gesellschaften, die sich mit mindestens zehn Prozent an börsennotierten Unternehmen beteiligen, sowohl Auskunft über die Herkunft der Mittel als auch ihre Ziele geben.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Schwelle auf 20 Prozent zu erhöhen. „Bei einer Beteiligung von 20 Prozent ist die Messe aber meist schon gesungen“, begründete Steinbrücks zuständiger Ministerialdirigent Thorsten Pötzsch die Ablehnung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) halte daher die Zehn-Prozent-Grenze für sachgerecht, sagte Pötzsch gestern auf einer Veranstaltung des Deutschen Aktieninstituts in Frankfurt.

Mit dem Risikobegrenzungsgesetz will die Bundesregierung „unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren“ erschweren. So sind beispielsweise neue Bestimmungen bei abgestimmtem Investorenverhalten (Acting in concert) geplant, wertpapierhandelsrechtliche Meldungen sollen aussagefähiger und Informationsrechte der Belegschaft nicht börsennotierter Unternehmen erweitert werden. Neben der höheren Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen sollen künftig auch bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen vorliegen. Doch auch innerhalb der Koalition sorgt der Entwurf für Konflikte. Für den 23. Januar ist eine Anhörung geplant. Danach will man eine gemeinsame Linie finden.

Steinbrück wehrt sich auch gegen das Ansinnen des Bundesrates, Sanktionen gegen den Investor zu verhängen, sollte er seinen Mitteilungspflichten in puncto Herkunft der Mittel und Ziele nicht nachkommen. Während der Bundesrat in diesem Fall für einen Verlust des Stimmrechts plädiert, hält die Regierung an ihrem alten Vorhaben fest: Das Zielunternehmen soll dann lediglich berichten, ob die Mitteilungspflicht erfüllt wurde. Verweigern die Investoren die Aussage, könne sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen, heißt es beim Bundesfinanzministerium. Zudem befürchtet die Regierung im Falle von Sanktionen eine Flut von Anfechtungsklagen. „Wir wollen kein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Berufskläger schaffen“, begründet Ministerialdirigent Pötzsch die Zurückhaltung.

Über eine vom Bundesrat empfohlene generelle Mitteilungspflicht der Investoren über ihre Ziele will die Regierung noch nachdenken. Bislang sollen die Investoren nur auf Verlangen des Zielunternehmens Auskunft geben.

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