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22.01.2008 
Verkauf von Darlehensforderungen

Sicherheit für Kreditkunden

von Frank M. Drost

Die Bundesregierung arbeitet an einem Risikobegrenzungsgesetz, das mehr Licht in die teils scharf kritisierten Praktiken von Finanzinvestoren bringen soll. Gerade bei Kreditverkäufen soll so mehr Transparenz entstehen. Davon profitieren nicht nu Privatpersonen, sondern auch ganze Firmen.

BERLIN. Die Bundesregierung will den Transparenz- und Publizitätsdruck auf Finanzinvestoren in Deutschland erhöhen und für mehr Klarheit beim Verkauf von Kreditforderungen sorgen. Künftig sollen Investoren, die sich an börsennotierten Firmen beteiligen, mehr Informationen als bisher über sich und ihre Ziele preisgeben. Zudem sollen auch die Belegschaften nicht börsennotierter Unternehmen rechtzeitig über eine Übernahme unterrichtet werden.

Damit will der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Deutschland so gestalten, dass „gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren erschwert oder möglicherweise sogar verhindert werden“, heißt es in der Begründung zum Kabinettsentwurf für das „Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken“ (Risikobegrenzungsgesetz). Morgen werden rund 50 Sachverständige in einer Anhörung das Gesetzesvorhaben in Berlin diskutieren. Es wird die letzte Möglichkeit sein, Änderungen anzuregen, bevor die parlamentarische Feinarbeit beginnt. Spätestens im März soll das Gesetz verabschiedet werden.

Gesetzesvorhaben, die den Finanzplatz Deutschland betreffen, stehen in der Regel nicht im Lichte der Öffentlichkeit. Doch das mediale Interesse hat sich nach Berichten über angebliche dubiose Kreditverkäufe von Banken an Finanzinvestoren erhöht. Eigenheimfinanzierer und mittelständische Kreditnehmer fragen sich, ob sie künftig auch von Kreditverkäufen betroffen sein können – auch wenn die Kredite bislang regelmäßig bedient wurden. Der Berliner Rechts-Professor Hans-Peter Schwintowski macht auf „besorgniserregende Ergebnisse“ aufmerksam. Vielfach würden Unternehmen Kreditforderungen aufkaufen, „die lediglich an der Verwertung der Kreditsicherheiten interessiert sind, nicht aber an der verantwortungsvollen Fortführung eines Kreditverhältnisses“, warnt Schwintowski.

Die Kreditwirtschaft wiegelt indes ab und die Finanzinvestoren beteuern, dass bei einem Verkauf die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie bei dem vorherigen Kreditinstitut. Das Bundesfinanzministerium räumt allerdings zumindest Gesetzeslücken ein. Es bestehe „grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, heißt es in dem Kabinettsentwurf.

Auch wenn sich das Bundesfinanzministerium und das Parlament noch auf keine endgültigen Maßnahmen beim Forderungsverkauf festgelegt haben, wird die Absicht deutlich. Künftig sollen Kreditinstitute verpflichtet werden, sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden Angebote für sogenannte „nicht abtretbare“, also unverkäufliche, Darlehensverträge abzugeben. Der Bundesverband Deutscher Industrie (BDI) begrüßt das Vorhaben. Schließlich müssten die Unternehmen wissen, wer der wirtschaftliche Gläubiger ihres Kreditvertrages sei. Sonst bestehe zumindest die Gefahr, dass hinter einem Gläubigerwechsel eine feindliche Übernahme stecken könnte.

Die vom Gesetzgeber geplante Ergänzung scheint notwendig. Schließlich können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Februar vergangenen Jahres Forderungen aus Kreditverhältnissen grundsätzlich ohne Zustimmung des Kreditnehmers übertragen werden, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das sei weder ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis noch gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Mehr Transparenz

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