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30.04.2008 
Gesetzentwurf

Steuerhinterziehung soll später verjähren

Die Affäre um versteckte Millionen in Liechtenstein ist noch nicht vorbei, da präsentiert das Bundesfinanzministerium einen neuen Gesetzentwurf. Künftig soll Steuerhinterziehung strafrechtlich weitaus länger verfolgt und geahndet werden als bisher.

Im Ressort von Finanzminister Peer Steinbrück wird ein Gesetzentwurf vorbereitet, der Steuerfahndern gefallen dürfte. Foto: apLupe

Im Ressort von Finanzminister Peer Steinbrück wird ein Gesetzentwurf vorbereitet, der Steuerfahndern gefallen dürfte. Foto: ap

HB BERLIN. Die Verjährungsfrist soll auf zehn Jahre nach bislang fünf Jahre verdoppelt werden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Dies sei Teil des Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2009, der am Vortag versandt worden sei.

Steuerfahnder hatten einen solchen Schritt angesichts vieler unerledigter Fälle schon länger gefordert. „Die Verjährung der Verfolgung einer Steuerstraftat wird auch dadurch unterbrochen, dass dem Beschuldigten die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bekanntgegeben oder diese Bekanntgabe angeordnet wird“, heißt es weiter in dem Gesetzentwurf.

Einem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge plant Finanzminister Peer Steinbrück zudem ein neues Verfahren zur Besteuerung börsennotierter Immobilienfonds. Für diese so genannten Reits wolle das Ministerium künftig die Anrechnungsmethode anwenden.

Danach soll die im Ausland erhobene Steuer wie eine Vorauszahlung auf die Steuerlast in Deutschland angerechnet werden. Das bisher geltende Recht habe dazu beführt, dass dem Fiskus Steuern in Millionenhöhe entgangen seien.

Der Entwurf sieht daneben eine höhere steuerliche Förderung von Gesundheitsvorsorge vor sowie Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Schulgeld. Das Kabinett solle sich Anfang Juni mit Steinbrücks Plänen befassen.

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