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28.11.2007 
Mykonos-Attentäter

Der lange Arm der Mullahs

von Rüdiger Scheidges

Die beiden gefassten Täter des Mykonos-Attentats in Berlin, Schlüsselfiguren iranischen Staatsterrorismus in Deutschland, hatten wegen „besonderer Schwere der Schuld“ eigentlich keine Aussicht auf Straferlass. Nun kommen sie nach 15 Jahren frei - es könnte das Ergebnis eines geheimen Deals zwischen Berlin und Teheran sein.

Angehörige Opfer des Mykonos-Attentats an der Gedenktafel in Berlin. Foto: dpaLupe

Angehörige Opfer des Mykonos-Attentats an der Gedenktafel in Berlin. Foto: dpa

BERLIN. Die drei Terroristen kommen eine Stunde vor Mitternacht. Einer bleibt vor dem Restaurant „Mykonos“ stehen und steht Schmiere, die anderen reißen sich dunkle Rollis übers Gesicht und stürmen schwer bewaffnet das Restaurant im Berliner Stadtteil Wilmersdorf. Zielstrebig laufen sie ins Hinterzimmer.

An der Türschwelle schreien sie auf Persisch „Ihr Hundesöhne!“ und eröffnen das Feuer. Mit drei aufgesetzten Schüssen gehen die Killer sicher, dass sie die Auftragsmorde perfekt ausführen. Der Generalsekretär der Demokratischen Partei Iranisch-Kurdistans, Sadegh Sharafkandi, die DPK/I-Funktionäre Fattah Abdoli und Homayoun Ardalan sowie der iranische Dolmetscher Nouri Dehkordi sterben. Die Opfer waren Gäste eines Kongresses der Sozialistischen Internationale in Berlin. Das Attentat geschah am 17. September 1992. Auftraggeber: die Mullahs in Teheran.

Nun, am 8. Dezember 2007, sollen zwei zentrale Figuren des „Mykonos“-Anschlags zum Entsetzen der Angehörigen und des Staates Israel freikommen: Kazem Darabi, Agent des iranischen Geheimdienstes VEVAK, der das Attentat plante und anführte, und Abbas Rhayel, ein kaltblütiger Auftragskiller aus dem Libanon.

Beide hatten wegen der „besonderen Schwere der Schuld“ eigentlich keine Aussicht auf Straferlass. Im Gegenteil: Noch Mitte vergangenen Jahres hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, vor allem Drahtzieher Darabi müsse länger als die Mindestdauer von 15 Jahren in Haft bleiben.

Nun wird das Absehen von der weiteren Vollstreckung der Strafe von der Bundesanwaltschaft nach Paragraf 456a des Strafgesetzbuches damit begründet, dass beide „mehr als 15 Jahre ihre Strafe abgebüßt haben“ – und mit der Auslieferungsanweisung, wonach sie Deutschland verlassen müssen.

Der Ex-Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland, Nebenkläger im Mykonos-Prozess und heute Bundestagsabgeordneter der Grünen, sieht darin einen Skandal. Dem Handelsblatt sagt er: „Nun werden die Terroristen so behandelt, als habe das Gericht die Schwere der Schuld nicht im Urteil festgestellt. Das Kammergericht hatte im April 1997 die Mindestverbüßungszeit auf 23 Jahre festgesetzt!“

Auch andere sind mehr als erstaunt. „Ohne eine gravierende Gegenleistung gibt man solch eine zentrale Terrorfigur nicht aus der Hand“, kritisiert ein sehr hoher deutscher Geheimdienstler den Plan der Justiz. Die baldige Freiheit der Terroristen verstört nicht nur die Angehörigen der Opfer, im Exil lebende Iraner in Deutschland und Europa.

Beobachter spekulieren auch über mögliche Geheimdeals zwischen Berlin und Teheran. Sie erinnern an die monatelange Haft des Hobby-Anglers Donald Klein aus dem pfälzischen Lambsheim. Im November 2005 war Klein bei einem Angelausflug wegen angeblicher Verletzung iranischen Territoriums verhaftet worden. Beim Hofgang im berüchtigten Evin-Foltergefängnis am Stadtrand von Teheran gab man ihm mit auf den Weg: „Weißt du, warum du hier bist? Wegen Kazem Darabi!“

Nach 468 Tagen Haft kam Donald Klein Mitte März 2007 frei.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Maulkorb für die federführenden Ankläger

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