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25.03.2008 

Unklar bleibt auch, wie sich die Regelung auf einen Konzern wie Volkswagen auswirkt: Da an dem Autohersteller, der nahe Moskau eine Produktion aufbaut, das Land Niedersachsen beteiligt ist, könnte er als „staatlich kontrolliert“ gelten. Somit würden für VW strengere Bestimmungen gelten: Staatliche Unternehmen müssen bereits ab einer Grenze von 25 Prozent jegliche Beteiligung zur Prüfung anmelden, der Erwerb von mehr als 50 Prozent an einem strategischen Unternehmen ist ihnen ganz untersagt.

Auch Investoren, die nur ein kleineres Aktienpaket erwerben wollen, können keinesfalls sicher sein, nicht von den Regelungen erfasst zu werden, da der russische Staat auch unterhalb der Beteiligungsschwelle von 50 Prozent von der Kontrolle über ein Unternehmen ausgehen kann – eine weitere Grauzone im Gesetz, die vor allem Finanzinvestoren abzuschrecken droht.

Die neuen Bestimmungen sind kein Schnellschuss: Der Abstimmung in der Duma war ein jahrelanger Streit zwischen den Fraktionen in der Regierung, der Präsidialadministration sowie dem Geheimdienst FSB vorangegangen, der nun bei der Prüfung von Übernahmen ein Mitspracherecht hat. Die Regierung hatte auch Vertreter ausländischer Investoren zu den Beratungen hinzugezogen, sich am Ende jedoch über deren Vorschläge weitgehend hinweggesetzt. Trotz harter interner Widerstände zählen nun auch weite Teile der Telekommunikationsbranche zu den „strategischen“ Sektoren.

Für Wladimir Putin, Russlands Präsidenten und zukünftigen Ministerpräsidenten, stellen die Regelungen ein bedeutendes wirtschaftliches Machtinstrument dar: Er hat das letzte Wort in der entscheidenden Kommission.

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