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11.02.2008 
Kopftuch-Debatte

Kopftuch-Votum verunsichert türkischen Finanzmarkt

von Gerd Höhler

Nachdem das türkische Parlament am Samstag das Kopftuchverbot an den Hochschulen des Landes gekippt hat, will die Opposition noch heute Verfassungsbeschwerde erheben, um den Vormarsch der islamischen Kopfbedeckung zu stoppen. Der anhaltende Streit um die Kopftuch-Debatte verschlechtet die Stimmung an den Finanzmärkten am Bosporus.

ATHEN. Die Kopftuch-Kontroverse verschärft den Dauerkonflikt zwischen der islamisch-konservativen Regierung von Ministerpräsident Tayyip Erdogan und dem von der Justiz, Professorenschaft, den Wirtschaftsführern und Militärs gebildeten säkularen Establishment.

Der Streit verunsichert zunehmend auch die Finanzmärkte am Bosporus, die wegen der globalen Kreditkrise ohnehin unter Druck stehen. „Angesichts der Volatilität der globalen Märkte könnten die politischen Spannungen der Kopftuch-Debatte die Stimmung an den Märkten verschlechtern“, sagte Deniz Gürgen, Volkswirt bei Deutsche Securities Research in Istanbul. Seit Jahresbeginn hat der Istanbuler Aktienindex bereits über 25 Prozent eingebüßt. Weitere Risikofaktoren sind neben der politischen Ungewissheit die Abschwächung des Wirtschaftswachstums und das ausufernde Leistungsbilanzdefizit.

Erdogan begründet die Zulassung des bisher an den Hochschulen verbotenen Kopftuchs mit der Religionsfreiheit. Seine Gegner sehen darin einen weiteren Schritt zur Islamisierung der Türkei. Die oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP), die auf den Republikgründer Atatürk zurückgeht und die von ihm postulierte Trennung von Staat und Religion verteidigt, begründet ihre Verfassungsbeschwerde damit, die neue Kopftuchregelung verstoße gegen den Artikel 2 des türkischen Grundgesetzes. Er schützt die weltliche Staatsordnung. „Wir werden es nicht zulassen, dass unser Land ins finstere Mittelalter zurückfällt“, sagte am Wochenende die CHP-Abgeordnete Canan Aritman. In Ankara protestierten erneut Zehntausende gegen das Kopftuch. Der einflussreiche türkische Unternehmerverband Tüsiad ging mit der Regierung hart ins Gericht: Sie ignoriere mit der Zulassung des Kopftuchs die Bestimmungen der Verfassung, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Kopenhagener Kriterien. Damit führe sie die Türkei vom Ziel des EU-Beitritts weg, heißt es in einer Tüsiad-Erklärung.

Vergangene Woche hatte der Präsident des Obersten Appellationsgerichtes, Hasan Gerceker, die Regierung davor gewarnt, die säkulare Staatsordnung anzutasten. Seine Mahnung hat Gewicht, weil Gercekers Gericht für die Einleitung von Verbotsverfahren gegen politische Parteien zuständig ist. Die Zeitung Sabah berichtete, die Justiz arbeite intensiv an einem Verbotsantrag gegen die regierende Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP).

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