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23.06.2004 
Die wichtigsten Punkte der Vereinbarung

Hintergrund: Die EU-Zinssteuervereinbarung

Die EU-Botschafter der 25 Mitgliedstaaten haben nach Angaben von Diplomaten den Starttermin für grenzübergreifende Zinsbesteuerungen um ein halbes Jahr auf den ersten Juli 2005 verschoben. Dann aber würden für die EU-Bürger neue Regeln für die Versteuerung ihrer Zinseinnahmen im Ausland in Kraft treten wodurch bisherige Steuerschlupflöcher geschlossen werden sollen.

HB BRÜSSEL. Der Starttermin erster Juli 2005 gilt unter der Bedingung, dass die Schweiz und andere, nicht zur Union gehörende Länder dann voll bei dem Vorhaben mitziehen.

Die wichtigsten Punkte der Vereinbarung:

- Die meisten EU-Länder, darunter Deutschland, werden vom 1. Juli 2005 an Informationen über Zinserträge auf Konten von Gebietsfremden an die EU-Partner weiterleiten.

- Österreich, Luxemburg und Belgien bewahren hingegen zunächst ihr Bankgeheimnis und erheben eine Quellensteuer: 15 Prozent vom 1. Juli 2005 an, 20 Prozent von 1. Juli 2008 an und 35 Prozent von 1. Juli 2011 an. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen gehen dann an die Heimatstaaten der ausländischen Sparer.

- Die nicht zur EU gehörende Schweiz, die ebenfalls ihr Bankgeheimnis behält, ist mit im Boot. Sie wird nach dem Modell von Luxemburg, Belgien und Österreich eine Quellensteuer erheben.

- Sobald die Nicht-EU-Länder Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino zumindest auf Anfrage Mitteilungen entsprechend den Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über Zinserträge ausländischer Sparer herausgeben, werden sich auch Österreich, Belgien und Luxemburg dem System der routinemäßigen Kontrollmitteilungen anschließen.

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