PolitikLothar Späth: So seh ich es
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HANDELSBLATT, Mittwoch, 18. Juli 2007, 11:11 Uhr
So seh ich es

Spielräume für morgen schaffen

Von Lothar Späth

So wie private Haushalte oder Unternehmen muss sich auch der Staat vor einer Überschuldung hüten. Die gute Konjunktur bietet Chancen diese abzubauen. Die große Koalition muss sie nur nutzen.


Schon lange stehen wir vor der Frage, wie mit der öffentlichen Verschuldung umzugehen ist. In welcher Höhe ist sie notwendig und noch erträglich? Und wie können wir eine intergenerative Lastverteilung herstellen, die für die jetzigen und die künftigen Steuerzahler gleichermaßen gerecht ist?

Bund, Länder und Gemeinden haben insbesondere über die letzten vier Jahrzehnte hinweg Kredite in geradezu beliebiger Höhe aufgestockt. An der Tilgung war seitdem dagegen keine Regierung interessiert, gleichgültig wie gut sich die Konjunktur entwickelte. Stattdessen wurden immer neue Schulden aufgenommen.

Heute tragen die öffentlichen Haushalte eine Gesamtschuld von sagenhaften 1,5 Billionen Euro. Das sind mehr als zwei Drittel des Bruttoinlandsprodukts. Am wenigsten hat sich der Bund zurückgehalten. Er schuldet seinen Gläubigern allein runde 900 Milliarden Euro. Damit waren seine Haushaltspläne stärker fremdfinanziert als bei den Ländern und Gemeinden.

Auch wenn die Höhe der öffentlichen Schulden immer wieder verharmlost wurde, indem manche Politiker dem Volk gerne vorgaukelten, dass die Prinzipien und Grenzen bei der öffentlichen Verschuldung ganz andere seien als im privaten Bereich, wussten es die Verfassungsväter besser. Artikel 115 des Grundgesetzes zielt aus gutem Grund immer schon auf eine vernünftige Begrenzung der Schulden ab. Leider wurde dieser Artikel faktisch nicht befolgt.

Wie wichtig eine wirksame Begrenzung, die wir nach Meinung fast aller Experten längst überschritten haben, aber wäre, zeigt sich bei jeder Haushaltsdebatte, wenn wichtige politische Maßnahmen nicht auf den Weg gebracht werden können, weil bei mittlerweile 40 Milliarden Euro Zinsen jährlich Geld fehlt. Sollte das Zinsniveau wieder steigen, wird es noch deutlich enger.

So wie private Haushalte oder Unternehmen muss sich auch der Staat vor einer Überschuldung hüten. Die Aufnahme von Schulden sollte nach gültiger Verfassung spätestens dort ihre Grenze finden, wo sie „die Summe der im Haushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen“ überschreitet. Abgesehen davon, dass sich der Investitionsbegriff als zu unbestimmt erwiesen hat, wollte man diese einfache Regel nicht ohne Ausnahme beibehalten, weil die komplexen wirtschaftspolitischen Zusammenhänge manchmal Ausnahmen erfordern.

Das Übel einer ungehemmten Schuldenzunahme begann vor rund 40 Jahren. Damals löste man im Hinblick auf die schlechten wirtschaftspolitischen Erfahrungen der Weimarer Republik eine allzu starre Verfassungsregelung auf, um einen konjunkturpolitischen Spielraum zu gewinnen. Gerade damals stand die so genannte keynesianische Konjunkturpolitik hoch im Kurs.

Es wurde davor gewarnt, dass der Staat durch einen rezessionsbedingten Rückgang der Steuereinnahmen seine Ausgaben ebenfalls kürze und damit die Rezession noch verschlimmere. Damit der Staat seine Haushalte stabilisieren kann, um eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ zu verhindern, darf er notfalls auch Kredite aufnehmen, die höher sind als die Investitionen. In Boomzeiten können die Kredite wieder getilgt werden. Das verhindert dann gleichzeitig eine Überhitzung der Konjunktur.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Ein „halber Keynes“ ist im höchsten Grad unvernünftig.


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