Von einer "Europäischen Verfassung" ist nun in der deutschen Initiative nicht mehr die Rede. Die Politik hat verstanden, dass den Bürgern die Vorstellung eines europäischen Superstaats mit eigener Verfassung eher unheimlich, vielleicht sogar unsympathisch ist. Konzentrieren wir uns also zunächst auf das Wichtigste.
In einer groß angelegten Staatengemeinschaft, für die es weltweit neben Europa kein weiteres Beispiel gibt, ist nicht Vereinigung und Einebnen das zentrale Anliegen, sondern Einigung. Das Wesentliche der EU ist daher nicht der Zusammenschluss zu einem Bundesstaat nach welchem Vorbild auch immer, sondern die Institutionalisierung von Einigungsprozessen zwischen souveränen Nationalstaaten mit dem Ziel gemeinsamer Konzepte.
Natürlich wären auch gemeinsame Symbole und auch die ursprünglich geplante Grundrechtscharta wichtige Zeichen für das Ziel, welches Europa verfolgt. Aber wenn diese Teile heute noch nicht einigungsfähig sind, aber ohne sie zunächst einmal die Handlungsfähigkeit Europas hergestellt werden kann, ist dies als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu akzeptieren. Wir müssen gegenüber denjenigen Geduld aufbringen, die noch Schwierigkeiten haben, den Integrationsprozess zu intensivieren. Wir müssen ihnen Zeit lassen. Entscheidend ist, dass Europa vorankommt.
Das alles haben Angela Merkel und ihre Mitstreiter erkannt. Ihnen reicht daher ein so genannter Änderungsvertrag aus, welcher die substanziellen Anliegen des einstigen Verfassungsentwurfs beinhaltet. Unter dem Stichwort Handlungsfähigkeit muss daher zunächst der Prozess der Willensbildung innerhalb der EU erneuert werden. Waren es 1957 im Rahmen der Römischen Verträge nur sechs Mitgliedstaaten, die mit dem Vetorecht ausgestattet waren, so sind es heute 27 Mitglieder. Da findet sich immer ein Staat, der quer schießt. Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat stets darauf hingewiesen, vor der EU-Erweiterung die Einstimmigkeitsregelung in eine Mehrheitsregelung zu wandeln. Man hätte auf ihn hören sollen. Doch ein solcher Wandel ist auch heute noch möglich. Die Bemühungen darum dürfen nicht nachlassen.
Eine weitere, ebenso alte wie berechtigte Forderung ist, durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mit einem echten EU-Außenministerium handlungsfähiger zu werden. Und schließlich zeigen gerade die jüngsten Erfahrungen, dass ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Handlungsfähigkeit auch eine grundsätzliche zeitliche Verlängerung des rotierenden Ratsvorsitzes von großem Vorteil wäre. Der aktuelle Zeitraum hat sich als ausgesprochen eng erwiesen, um im Bedarfsfall Entscheidungen auf den Weg zu bringen. Umso anerkennenswerter ist im Übrigen das Geleistete.

