In Zeiten, da uns immer mehr Fachkräfte fehlen, wird man zudem für viele Mitarbeiter, die eine solche Auszeit nehmen, noch nicht einmal einen Ersatz finden. Nun wurde angekündigt, kleine Betrieb von bis zu zehn Mitarbeitern von der Freistellungspflicht zu verschonen. Im Umkehrschluss hieße das aber, Angestellten von Kleinbetrieben das Recht, ihre Angehörigen ohne Arbeitsplatzverlust pflegen zu dürfen, vorzuenthalten. Ich denke, diese Ungleichbehandlung ist ethisch und vermutlich auch rechtlich nicht haltbar. Und was ist eigentlich mit den vielen Kleinunternehmern und Freiberuflern, die in ihren Betrieben unentbehrlich sind?
Auch die Eignung der vorgeschlagenen Maßnahmen lassen solche Zweifel aufkommen, dass selbst ungeachtet ihrer Finanzierbarkeit davon abzuraten ist. Erstens ist eine Zehn-Tage-Regelung für die Altenpflege mit der bestehenden 20-Tage-Regelung für Kinder gar nicht vergleichbar. Wenn alte Menschen wirklich und unabdingbar ganztägig betreut werden müssen, so ist das Problem nicht - wie in der Regel bei einer Kinderkrankheit - nach zehn bis zwanzig Tagen wieder verschwunden. Es heißt, die zehn Tage seien nur zur organisatorischen Vorbereitung einer plötzlich notwendig werdenden Pflege gedacht. Aber dafür kann man notfalls auch den ein oder anderen Urlaubstag opfern.
Ebenso überflüssig ist die halbjährige Lösung. Wenn ein alter Mensch über ein halbes Jahr ganztägig gepflegt werden muss, so ist in den meisten Fällen nicht davon auszugehen, dass die Pflegebedürftigkeit nach diesem Zeitraum verschwunden ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden stattdessen in einer vollkommenen Planungsunsicherheit stecken.
Der Zeitraum eines halben Jahres ist zwangsläufig willkürlich gewählt. Die verantwortlichen Politiker sollten einsehen, dass man sozialen Problemen von solcher Komplexität nicht mit simplen Standardverordnungen begegnen kann. Anstatt mit bürokratischen sozialpolitischen Kraftakten der Gesellschaft unter dem Strich mehr Schaden als Nutzen zuzufügen, sollten wir viel mehr Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte der Gesellschaft setzen.
Zum einen sind individuelle Absprachen zwischen einem betroffenen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber wesentlich sinnvoller. Außerdem wird es keine echte Lösung für die Pflege und Betreuung alter Menschen geben, ohne bürgergesellschaftliche Sozialstrukturen zu entwickeln. Wenn wir diesen Prozess verstärken oder beschleunigen wollen, müssen die sozialen Kräfte der Gesellschaft und nicht die Anspruchshaltung gegenüber dem Staat oder Dritten gestärkt werden.
Gerade bei der Betreuung alter Menschen ist hier vieles möglich. Wir müssen unsere Kräfte gemeinsam einsetzen und die soziale Kompetenz älterer Menschen etwa für neue Nachbarschaftselemente wie Altengenossenschaften nutzen. Die ersten Modelle gibt es schon. Wir sollten die Initiativen auszeichnen.

