Zum anderen kommt es zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen, weil das kommunale Unternehmen nicht denselben steuerlichen Anforderungen unterliegt wie ein privates. So ist die kommunale Tätigkeit von der Umsatzsteuerpflicht befreit und besitzt beim geltenden Steuersatz von 19 Prozent somit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Mit der so gewonnenen Konkurrenzfähigkeit verdrängen die kommunalen Anbieter die privaten vom Markt, ohne dabei wirklich effizienter zu sein. Doch die Rechnung des resultierenden volkswirtschaftlichen Effizienzverlusts muss im Endeffekt der Steuerzahler begleichen.
Weil wir diese Zusammenhänge seit Adam Smith kennen und sich die etablierten Parteien in Deutschland auf Bundesebene da längst einig sind, finden seit vielen Jahren Privatisierungen von Staatsunternehmen statt, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten, die ebenso im Wettbewerb von Privatunternehmen angeboten werden können.
Welche positiven Auswirkungen Privatisierungen auf die allgemeine Bevölkerung haben, haben wir etwa mit den Preisstürzen bei der Telekommunikation erlebt. Die Effizienzsteigerung durch Privatisierung erfordert allerdings auch, den Personalaufwand anzupassen. Und hier muss man deshalb auch den Kommunen raten, ihr Personal langfristig zu reduzieren, anstatt in eigenen Unternehmungen wieder Personal aufzubauen, von dem man sich im Zweifelsfall dann nur noch schwer trennen kann.
Auch der Staat muss sich auf seine Kernkompetenzen, sprich auf seine hoheitlichen Aufgaben, beschränken. Und das heißt, nur solche Güter und Dienstleistungen anzubieten, die für die Gesellschaft zwar von Bedeutung sind, sich aber für den Markt nicht eignen, weil sie nicht individuell verkaufbar sind. Die Landesverteidigung, die polizeiliche Wacht über die öffentliche Ordnung oder die Unterhaltung von Gerichten etwa gehören dazu. Und natürlich gilt das auch für die Infrastruktur - angefangen von den Schulen bis zum Verkehrsnetz.
Allerdings gilt insbesondere für die Infrastruktur, dass man die Privatwirtschaft in ihre Erstellung sowie Unterhaltung stark mit einbeziehen kann. So braucht man beispielsweise für den Bau von Straßen keine staatlichen Tiefbauunternehmen. Es genügt ein kompetentes Straßenbauamt, das Ausschreibungen macht und Aufträge vergibt.
Es bleibt daher bei der alten Erkenntnis von Adam Smith, dass der Staat klare und begrenzte Aufgaben hat. Diese hat er gut zu erfüllen, doch ein Engagement darüber hinaus ist nicht zum Wohle, sondern zum Schaden der Bürger. Wohlstand kann sich dort am besten entwickeln, wo der Staat sich auf die Bereitstellung von Kollektivgütern und die Gewährleistung eines fairen privatwirtschaftlichen Wettbewerbs beschränkt. Dann nämlich werden seine Bürger am wenigsten belastet und können sich am besten entfalten.

