Den Ergebnissen einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge steht es mit der Flexibilität vieler Langzeitarbeitsloser hierzulande trotz Hartz IV überraschend schlecht. Sie lassen bei vielen eine fehlende Bereitschaft erkennen, alles zu tun, was ihnen möglich wäre, um den Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden. In der groß angelegten Befragung von ALG-II-Empfängern kam beispielsweise heraus, dass eine überwältigende Mehrheit von 85 Prozent nicht bereit wäre, für einen Job den Wohnort zu wechseln. 57 Prozent würden nicht einmal eine längere Anfahrt in Kauf nehmen. 59 Prozent der befragten ALG-II-Empfänger lehnen auch ungünstigere Arbeitszeiten und sogar 77 Prozent eine geringere Bezahlung als in ihrer letzten Anstellung ab.
Da darf schon einmal an der Not der Betroffenen gezweifelt werden. Die wird es in einigen Fällen gewiss geben, scheint aber nicht obligatorisch zu sein. Denn wählerisch kann in der Marktwirtschaft eigentlich nur derjenige sein, der bessere Alternativen hat. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass viele Betroffene Ausweichmöglichkeiten in ihrem sozialen Umfeld besitzen und sich so mit den Sozialtransfers bestens arrangieren können.
Zugegeben, es lässt sich in manchen Fällen darüber streiten, inwieweit man denjenigen Bürgern, die in gewisser Weise also freiwillig die Arbeitslosigkeit wählen, ihre Entscheidung vorwerfen kann, wenn der Einkommensunterschied zwischen Lohn und ALG II kaum spürbar ist. Das ist bei einem Teil der Betroffenen durchaus der Fall. Im Sinne einer Leistungsgerechtigkeit muss sich Arbeit schließlich lohnen. Hier kommt es auf die richtigen Rahmenbedingungen an.
Den Zugewinn über einen gesetzlichen Mindestlohn herzustellen ist aber fatal. Was man mit dieser Maßnahme auf der einen Seite an Anreiz gewinnt, verliert man auf der anderen Seite wieder durch erzwungene Entlassungen - wie das Beispiel der Briefzusteller gezeigt hat. Entscheidend für den Anreiz ist das Nettogehalt. Und hierauf kann die Bundesregierung ohne ordnungspolitischen Unfug Einfluss nehmen, indem sie schleunigst für eine Anpassung der Freibeträge und eine deutliche Absenkung der Steuerprogression im unteren Einkommensbereich sorgt. Nur so lässt sich der Bruch mit der Leistungsgerechtigkeit vermeiden und ein positiver Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit setzen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit der Grundsatz der Arbeitsmarktreform, nach dem nicht nur gefördert, sondern auch gefordert werden sollte, in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird. Die Bedeutung dieses Problems darf nicht unterschätzt werden. Je mehr Menschen für sich selbst sorgen, desto mehr Spielräume werden sich eröffnen, die Marktwirtschaft weiter von der Bremslast hoher Abgaben und Steuern zu befreien.
Nur so kann die Wirtschaft einen nachhaltigen Auftrieb gewinnen. Mindestlöhne und die Ausweitung von Arbeitslosengeldern ziehen uns hingegen im altbekannten Strudel wieder nach unten. Lassen wir uns nicht von den Ewiggestrigen dazu verleiten.

