Umso notwendiger ist es jetzt, endlich alle Einsparpotenziale zu aktivieren. Infolge der guten Konjunktur ist in den vergangenen beiden Jahren erneut in Vergessenheit geraten, dass die Bürokratie des Staates nicht nur Spiegelkosten bei den Bürgern aufwirft, sondern unnötigerweise auch enorme Steuergelder verschlingt. 2006 arbeiteten 2,6 Millionen Zivilbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sowie bei den Sozialversicherungsträgern. Das sind 7,1 Prozent aller Erwerbstätigen. Lehrer, Erzieher, Sozial- und Gesundheitsarbeiter sind nicht einmal mitgerechnet.
Dass ein solch hoher Anteil der Erwerbsbevölkerung nicht notwendig ist, um die Verwaltung einer modernen Demokratie zu erledigen, zeigt der Vergleich mit anderen Staaten. So kommen etwa die USA (6,1 Prozent) mit einem Prozentpunkt weniger aus, unser nördlicher Nachbar Dänemark schafft es mit 5,1 Prozent, und unser Nachbar im Süden, die Schweiz, begnügt sich sogar mit 4,1 Prozent. Spitzenreiter sind übrigens die Japaner, deren Quote mit 3,5 Prozent nicht einmal halb so hoch ist. Wenn es uns gelänge, die Quote um ein oder zwei Prozentpunkte zu reduzieren, würde der Staat jährlich Ausgaben in zweistelliger Milliardenhöhe einsparen.
Es gilt daher zum einen, die behördlichen Abläufe effizienter zu organisieren. Zum anderen dürfen die Gesetze, nicht zuletzt die Steuergesetze, zu deren Umsetzung die öffentliche Verwaltung ja verpflichtet ist, nicht immer vielfältiger und umfangreicher werden. Finanzbeamte müssen beispielsweise sagenhafte 96 000 Verwaltungsvorschriften beachten. Die Erhebung allein der Einkommensteuer kostet die Verwaltung einen Aufwand von 3,7 Milliarden Euro.
Zwar wurde schon zu Beginn der Legislaturperiode ein sogenannter Normenkontrollrat eingeführt. Er sollte der Verabschiedung solcher Gesetze, die nur ineffizient umzusetzen sind, entgegenwirken. Man braucht sich aber nur anzuschauen, was aus der Erbschaftsteuerreform geworden ist, um zu erkennen, dass außer der Errichtung eines weiteren Verwaltungsorgans sich nichts verändert hat.
Die nach der Erbschaftsteuerreform notwendig werdende Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken, Immobilien und Unternehmen wird nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) allein den Fiskus mindestens eine Milliarde Euro kosten. Mit Kompromissen dieser Art fügt die Große Koalition der Gesellschaft auf Dauer mehr Schaden zu, als wenn sie ganz die Finger von Reformen lassen würde. Reformen müssen sich in diesen Zeiten schließlich ganz wesentlich an ihrer Effizienzverbesserung messen lassen und eine Regierung daran, ob sie das hinbekommt.

