Der Tarif verläuft insgesamt recht steil, besonders im unteren Bereich bis zum Knick bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 12 739 Euro (für Alleinstehende), und er erreicht den oberen Steuersatz von 42 Prozent bereits bei 52 152 Euro. Mittelfristig muss es gelingen, den Tarifknick vollends zu glätten, um dadurch leistungsfreundlicher zu wirken, und den Einstiegsbetrag für den oberen Steuersatz zu erhöhen.
Dies ist regelmäßig geboten, weil der Grundfreibetrag nach Verfassungsrechtsprechung der Entwicklung des Existenzminimums folgend zu erhöhen ist. Der Steuertarif unterliegt an seinem Startpunkt damit quasi einer Realwertsicherung, die bei unveränderten oberen Tarifgrenzen gerade mittlere Einkommen durch einen steileren Tarif treffen würde.
Dies führt zu der Idee, den gesamten Steuertarif an die Inflation zu indexieren. Dagegen wird vorgebracht, dass es so zu einer Gewöhnung an Inflation komme. Ebenso bedenkenswert ist der Hinweis, dass der Staat gerade über die progressive Einkommensteuer zum Inflationsgewinner wird und so ein Interesse daran entwickelt.
Tatsächlich ist der Staat ein beachtlicher Treiber der Inflation. So sind die Gebühren seit 1995 um satte 45 Prozent gestiegen. Die Verbraucherpreise jenseits staatlichen Einflusses legten nur um 17 Prozent zu. Ferner beeinflusst der Staat mittelbar über Verbrauchsteuern die Preise. Das Plus betrug hier seit 1995 stolze 65 Prozent.
Dass der Staat zum Stabilitätsanker werden könnte, ist einstweilen nicht in Sicht. Der jüngste Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst wird dafür sorgen, dass die Kommunen bei der Teuerungsrate ihre Führungsposition behalten. Dies alles lässt bei ohnehin stärkerer Inflation unabhängig von realer Einkommensentwicklung die Steuerquellen sprudeln.
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