| HANDELSBLATT, Sonntag, 28. Oktober 2007, 08:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Verlustverrechnungen bleiben problematisch. | ||||||||||||||||||||||||
Abgeltungssteuer: Reformziel deutlich verfehlt | ||||||||||||||||||||||||
Von Patrick Mönnighoff | ||||||||||||||||||||||||
Trotz all der durchaus berechtigten Kritik – die Abgeltungsteuer hat prinzipiell auch eine gute Seite: Einer der Hauptgedanken dabei war, die Besteuerung der Kapitalerträge durch die neuen Regeln deutlich zu vereinfachen. Das Problem: Die Verantwortlichen scheinen dieses Ziel in den vergangenen Monaten mehr und mehr aus den Augen verloren zu haben. | ||||||||||||||||||||||||
DÜSSELDORF. Ob die Abgeltungsteuer hilft, Bürokratie abzubauen und die Steuererklärung zu vereinfachen, ist jedenfalls fraglich. In der Theorie sollte durch den einheitlichen Steuersatz, einfachere Verlustverrechnungen, eine unkomplizierte Erfassung und die anonyme Überweisung direkt durch Bank der Aufwand für Anleger ab 2009 deutlich verringert werden. Doch die Kreditinstitute müssen in Zukunft nicht nur ihre Mitarbeiter speziell für die neuen Regeln schulen, sondern beispielsweise auch nachhalten, wann und zu welchem Kurs der Anleger einzelne Papiere gekauft hat und wie hoch demnach der zu versteuernde Gewinn bei einem Verkauf ist (siehe „Ein beträchtlicher Aufwand“). „Wirklich einfacher wird es nur für wenige Anleger“, prognostiziert daher Manuela Wänger, Steuerberaterin bei der Partnerschaftsgesellschaft Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner in Stuttgart. Denn durch zahlreiche nachträgliche Änderungen an den ursprünglichen Plänen und die weiter bestehenden Ausnahmeregeln wird ein Großteil der Vorteile wieder zunichte gemacht. Auch in Zukunft werden viele Bürger bei den Erträgen aus Kapitalvermögen weiterhin an der jährlichen Steuererklärung nicht vorbei kommen. In der Branche kursieren bereits erste Schätzungen, nach denen bis zu 90 Prozent aller Sparer auch weiterhin in die Veranlagung gehen müssen. „Diese Zahl ist sicher etwas hoch gegriffen“, sagt zwar Mathias Lamprecht, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der Kölner Sozietät Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken. Das ursprüngliche Ziel einer einheitlichen Besteuerung für alle Anleger werde aber vorerst durch die Abgeltungsteuer nicht erreicht, meint der Kapitalanlage-Spezialist. Denn Gründe, auch in Zukunft die Besteuerung erst in der Jahreserklärung vorzunehmen, gibt es viele. Zum Beispiel werden viele Investoren noch vor dem Ende des kommenden Jahres ihr Geld in Wertpapiere stecken, um sich die aktuell günstigen Regeln etwa bei der Spekulationsfrist zu sichern. Die möglichen Einnahmen aus diesen Anlagen müssen jedoch zumindest bei einem Verkauf in den ersten Monaten 2009 weiterhin in der Steuererklärung aufgeführt werden. „Hinzu kommen alle Anleger, die ein Depot bei einer ausländischen Bank haben“, sagt Lamprecht. Zwar fällt auch dann der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent an. Da aber nur inländische Institute die Abgaben direkt an den Fiskus abführen, ist in derartigen Fällen der Steuerpflichtige selbst gefragt. Lesen Sie weiter auf Seite 2: Problematisch bleiben auch die Verlustverrechnungen. | ||||||||||||||||||||||||
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