| HANDELSBLATT, Donnerstag, 25. Oktober 2007, 20:35 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Countdown zur Abgeltungsteuer läuft | ||||||||||||||||||||||||
Wenn die Bank beim Anleger zugreift | ||||||||||||||||||||||||
Von Petra Hoffknecht | ||||||||||||||||||||||||
Seit diesem Sommer ist es beschlossene Sache: Steuerfreie Kursgewinne gehören bald der Vergangenheit an. Zumindest für neu gekaufte Papiere. | ||||||||||||||||||||||||
FRANKFURT. Denn am 1. Januar 2009 tritt eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne in Kraft. Dann werden Kapitalerträge einheitlich besteuert. Danach müssen Anleger – egal ob es sich dabei um Vermögende, Gutverdiener oder Kleinanleger handelt – einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne zahlen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell noch Kirchensteuer, macht zusammen rund 28 Prozent. Die Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne bislang nach zwölf Monaten steuerfrei sind, entfällt. Auf die Anleger kommen dadurch erhebliche Mehrbelastungen zu, denn bislang konnten sie Erträge aus Aktien, Fonds und den meisten Zertifikaten nach einem Jahr steuerfrei kassieren. Auch Dividenden müssen dann voll versteuert werden – das so genannte Halbeinkünfteverfahren, bei dem der Aktionär bislang nur die Hälfte der Dividendenauszahlung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert hat, wird gestrichen. Durch diese Maßnahmen sei eine weitere Abwanderung hiesiger Kleinanleger vom Aktiensparen programmiert, warnen Volkswirte der Helaba in einer Studie zu den Folgen der Abgeltungsteuer. „Die neue Steuer ist für die Aktienkultur schädlich“, kritisiert auch Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI). Die Bundesregierung will mit der Abgeltungsteuer zum einen die Besteuerung aus Kapitaleinkünften vereinfachen und zum zweiten ins Ausland abgewanderte vermögende Steuerzahler zurückholen, die bislang ihre Zinsen hierzulande nicht mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent plus drei Prozent Reichensteuer plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie Kirchensteuer belastet sehen wollten. Unter dem Strich dürften Experten zufolge durch die neue Steuer aber Durchschnittsverdiener stärker belastet werden als bisher. Denn der Fiskus greift künftig mehr Bürgern in die Tasche – und das direkt an der Quelle. Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften werden quasi zum kleinen Finanzamt: Sie behalten ein Viertel der Erträge gleich ein, die sich übers Jahr auf Konten, Depots oder in Fonds angesammelt haben. Die Steuern überweisen sie dann direkt an das Finanzamt – anonym und ohne Nennung des Kontoinhabers. Ausnahmen gibt es für Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Sie können sich zu viel einbehaltene Steuer über die Einkommensteuererklärung oder die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung wieder zurückholen. Lesen Sie weiter auf Seite 2: Was sich für Priatanleger ändert | ||||||||||||||||||||||||
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