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HANDELSBLATT, Dienstag, 13. November 2007, 07:21 Uhr
Handelsblatt Special zur Abgeltungsteuer

Anleger sitzen auf gepackten Koffern

Von Frank Matthias Drost

Im internationalen Vergleich hat sich Deutschland mit der Einführung und Ausgestaltung der Abgeltungsteuer einen Bärendienst erwiesen. Andere wichtige europäische Länder verfügen über deutlich attraktivere Regelungen für die Besteuerung von Kapitalerträgen. Das ist der Tenor der Antworten, die zu diesem Thema befragte Experten geben.


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Experten fürchten, dass die geplante Abgeltungsteuer vermögende Aktienanleger scharenweise ins Ausland treiben wird.
Experten fürchten, dass die geplante Abgeltungsteuer vermögende Aktienanleger scharenweise ins Ausland treiben wird.

DÜSSELDORF. Milde sagt es Lothar Siemers, Partner bei der Wirtschaftsprüfergesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC): "Die Abgeltungsteuer lädt nicht dazu ein, Kapitalanlagen im Ausland wieder nach Deutschland zurückzuführen." Ekkehard Wenger, Professor an der Universität Würzburg, drückt sich drastischer aus: "Die Abwanderung vermögender Aktienanleger wird sich dramatisch verstärken", heißt es in einem Zeitungsbeitrag Wengers zu den Folgen der Steuer.

Dabei besticht die Abgeltungsteuer auf den ersten Blick durch ihre Einfachheit. Schließlich wird ab dem 1. Januar 2009 eine einheitliche Steuer in Höhe von 25 Prozent - plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer - auf Zinsen, Dividenden und private Wertpapierveräußerungsgewinne erhoben und an der Quelle einbehalten. Doch selbst der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der seit langem eine Quellensteuer befürwortet, zeigt sich nur bedingt erfreut. Zwar lobt er die Vereinfachung der Besteuerung, doch auch BdB-Geschäftsführer Heinz-Udo Schaap sieht einen "Rückstand gegenüber anderen Finanzplätzen".


Tabelle  Infografik: Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in den Nachbarländern

So hält der Verband den Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent schlicht für zu hoch. Die Kreditwirtschaft hat sich stets für einen Satz von maximal 20 Prozent ausgesprochen. Können Anteilseigner bislang noch Veräußerungsgewinne steuerfrei realisieren, sofern sie ihre Aktien mindestens ein Jahr gehalten haben, unterliegen die nach dem 1. Januar 2009 gekauften Papiere ausnahmslos der Abgeltungssteuer. Der Bankenverband spricht sich für eine "Abmilderung" dieser geplanten Regelung aus. Schließlich würden auch die Anleger darunter leiden, die langfristig in Aktien investiert sind und dieses Engagement als Teil ihrer privaten Altersvorsorge betrachten.

Zu den Nutznießern der Neuregelung gehören dagegen die Bezieher von Zinseinkünften. Diese unterliegen derzeit noch der vollen Einkommensteuerpflicht. In vielen Fällen mindert die Abgeltungsteuer die Steuerlast.

Das lässt die Kritik jedoch nicht verstummen. Deutschland habe mit der Abgeltungsteuer etwas Einzigartiges geschaffen, bemerkt Jürgen Kurz von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. "In keinem anderen europäischen Land werden Gewinne aus Aktien härter besteuert als in Deutschland." So gebe es zwar auch in Großbritannien eine Art Abgeltungsteuer, doch diese gehe mit Freibeträgen einher. In Frankreich gebe es einen jährlichen Freibetrag von 20 000 Euro und einen Inflationsausgleich (siehe Grafik). Nach sechs Jahren sei ein Drittel des Veräußerungsgewinns steuerfrei, nach sieben Jahren zwei Drittel, nach acht Jahren sei der komplette Gewinn steuerfrei.


Quiz/Umfrage Quiz: Die Abgeltungsteuer ist bereits beschlossen, doch kennen Sie sich mit den neuen Regeln aus?


Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wer auf kredit kauft, leidet besonders


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