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HANDELSBLATT, Dienstag, 8. April 2008, 11:08 Uhr
Abgeltungssteuer

Anleiheinvestoren profitieren

Von Andrea Cünnen

Anleihebesitzer mit hohem Einkommen gehören zu den wenigen Investoren, die sich über die ab 1. Januar 2009 geltende Abgeltungsteuer freuen können. Bislang gilt für Anleihen der persönliche Grenzsteuersatz, ab 2009 dagegen die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Hinzu kommen – wie vorher – Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.


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FRANKFURT. „Nahezu alle Zinsprodukte profitieren von der Steuer“, betont Roland Moskat, Steuerexperte bei der Weberbank. „Mittelfristig werden Anleihen dank der Steuer mehr in den Fokus der Anleger rücken“, ist auch Martin Wilhelm, Gründer der Vermögensverwaltung IfK, Institut für Kapitalmarkt überzeugt.

Wie bei allen Anlageformen müssen auch bei Anleihen künftig die Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem pauschalen Satz von 25 Prozent versteuert werden. Das ist bei Anleihen aber weniger dramatisch als bei Aktien, weil Kursgewinne bei fest- oder variabel verzinsten Wertpapieren in der Regel ohnehin nur einen kleinen Teil der Erträge ausmachen. Die Kurse von Anleihen schwanken zwar, am Ende der Laufzeit werden sie aber zu pari, also zum Nennwert von 100 Prozent zurückgezahlt. Das gilt, wenn der Schuldner zahlungsfähig bleibt. Dieses Prinzip macht Anleihen auf der einen Seite relativ sicher, begrenzt auf der anderen Seite aber die Chancen auf Kursgewinne.

Wichtiger sind bei Anleihen die Zinseinnahmen. Und bei diesen greift ab Januar 2009 ebenfalls die pauschale Steuer von 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und gebenenfalls Kirchensteuer. Das ist für Anleger mit hohem Einkommen gut, weil sie bislang ihre Zinsen mit dem persönlichen Grenzsteuersatz von bis zu 45 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer versteuern müssen. Für Anleger mit einem niedrigeren Grenzsteuersatz als 25 Prozent gilt der persönliche Satz. Trotz der Vereinfachung ab 2009 können Anleger aber jetzt schon Weichen stellen, um von der Reform doppelt zu profitieren. Denn die Finanzkrise hat die Kurse vieler Bonds vergleichsweise stark fallen lassen („Anleihen mit Kurspotenzial“). Anleger, die bei diesen Bonds bis Jahresende zugreifen, können die Kursgewinne steuerfrei einstreichen.

Der Grund: Wie bei Aktien und Fonds gilt bei Anleihen ein Bestandsschutz: Wer die Papiere vor dem 1. Januar 2009 kauft und länger als ein Jahr hält, muss die Kursgewinne nicht versteuern. Für die Zinseinnahmen gilt dagegen auch bei Anleihen mit Bestandsschutz ab 2009 die 25-Prozent-Regelung. Günstig ist es deshalb, Anleihen zu kaufen, deren Zinsen erst wieder im kommenden Jahr ausgeschüttet werden. Der jährliche Zinstermin einer Anleihe fällt meist auf den Monat, in dem sie fällig wird.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die „Zwei-Säulen-Strategie“.


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