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HANDELSBLATT, Freitag, 2. Mai 2008, 14:04 Uhr
Abgeltungsteuer

Verfechter der Dachfonds atmen auf

Von Andrea Cünnen, Ingo Narat und Anke Rezmer

Die Fondsbranche atmet auf: Die Gerüchte, dass Dachfonds doch nicht bis zum Jahresende von der Abgeltungsteuer verschont bleiben, sind vom Tisch. Das Jahressteuergesetz sieht jedoch eine verschärfte Regelung für Zertifikate und Aktienanleihen vor.


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Wer vor Jahresende Dachfonds kauft, für den bleiben Kursgewinne ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Bild: Archiv
Wer vor Jahresende Dachfonds kauft, für den bleiben Kursgewinne ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Bild: Archiv

FRANKFURT. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2009, in dem auch Änderungen der ab 2009 geplanten Abgeltungsteuer stehen, beschäftigt sich nicht mit den Dachfonds. Die Gerüchte darüber hatten die Fondsindustrie erschüttert. Denn Anleger hatten gerade begonnen, Geld in die als steuerbegünstigt beworbenen Dachfonds, die als Instrumente für den langfristigen Vermögensaufbau gelten, umzuschichten. Wer vor Jahresende Dachfonds kauft, für den bleiben Kursgewinne im Fonds ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.

Die Diskussion über dieses Steuerprivileg sei sehr ungünstig in die Zeit gefallen, in der die Finanzvertriebe ihre Beratung gestartet hätten, monierte ein Brancheninsider. Angesichts von mehreren hundert neuen Dachfonds, die bei der Finanzaufsicht BaFin zur Genehmigung eingereicht sind, ist es kein Wunder, dass die Branche trotz demonstrierter Zuversicht des Fondsverbands BVI in heller Aufregung war. Verabschiedet wird das Jahressteuergesetz aber erst im Herbst.

Daher warnen Finanzexperten davor, bestimmte Produkte allein wegen vermeintlicher Steuervorteile zu kaufen. "Wir haben jetzt ein bisschen Sicherheit. Das sollte helfen, den allgemeinen Attentismus bei den Anlegern aufzulockern", sagt Michael Keilholz, Vorstand des größten deutschen Maklerpools BCA, mit Blick auf den schwachen Fondsabsatz im März.

Der laut Referentenentwurf vorgesehene Bestandsschutz für Fonds bei Kauf vor dem Jahresende gilt nicht für Zertifikate ohne Kapitalgarantie in Fondsportfolios und insbesondere auch nicht für reine Zertifikatefonds. Bei allen ab dem kommenden Jahr für ein Portfolio erworbenen Zertifikaten unterliegen die Wertzuwächse dieser Titel der Abgeltungsteuer. "Aber das ist nicht das Totenglöckchen für die Produkte, die interessant bleiben", sagt ein Vertreter der Anlagegesellschaft Allianz Global Investors, mit 4,2 Mrd. Euro Volumen Marktführerin in diesem Segment.

Auch für Aktienanleihen gilt die geplante Verschärfung der Abgeltungsteuer nicht als Anfang vom Ende. Bei diesen meist kurzlaufenden Papieren bekommen die Anleihen hohe Zinsen. Dafür können die Emittenten wählen, ob sie den Anlegern am Ende der Laufzeit den Nominalwert der Aktienanleihe in bar oder eine bei der Emission festgelegte Anzahl an Aktien des Basiswertes andienen. Wenn der Basiswert unter dem Ausgabekurs liegt, bekommen Anleger die Aktien. Die daraus resultierenden Verluste können sie - anders als ursprünglich vorgesehen - laut Referentenentwurf nicht mehr nicht mehr mit Zinseinkünften verrechnen. Erst wenn die Anleger die Aktien verkaufen, können sie Verluste geltend machen. Verrechnet werden können diese aber nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften.

Dafür profitieren Aktienanleihen wegen der besonders hohen Zinsscheine mehr als andere Anleihen davon, dass die Zinseinnahmen ab 2009 nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent, sondern nur noch mit der pauschalen Steuer von 25 Prozent versteuert werden. Kursgewinne bei Aktienanleihen sind ohnehin schon jetzt steuerpflichtig, da sie als "Finanzinnovationen" eingestuft werden.

Als Finanzinnovationen galten lange Zeit auch Anleihen mit variablen Zinsscheinen (Floater). Erst vor wenigen Monaten stufte der Bundesfinanzhof Floater als herkömmliche Anleihen ein, bei denen die Kursgewinne nach gut einjähriger Haltedauer steuerfrei sind. Weil dies aber eben erst seit kurzem gilt, soll für Floater der Bestandsschutz entfallen.


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