| HANDELSBLATT, Freitag, 30. November 2007, 19:59 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Handelsblatt Special: Altersvorsorge | ||||||||||||||||||||||||
Das Depot für die Abgeltungsteuer justieren | ||||||||||||||||||||||||
Von Patrick Mönnighoff | ||||||||||||||||||||||||
Harte Zeiten für Sparer: Künftig müssen Privatanleger ein Viertel ihrer Kapitalerträge an den Staat abführen; im Zuge der Unternehmenssteuerreform ist die Einführung einer Abgeltungsteuer vorgesehen. Doch noch haben Anleger die Chance, auf die drohenden Änderungen zu reagieren – längst nicht jede Anlageform ist in gleichem Maße betroffen. | ||||||||||||||||||||||||
DÜSSELDORF. Demnach sollen Privatanleger in Zukunft 25 Prozent ihrer Kapitaleinkünfte direkt an den Fiskus zahlen – zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Von den neuen Abgaben sind fast alle Anleger betroffen. Gerade wer jetzt schon fürs Alter spart, sollte daher rechtzeitig handeln. Ab 2009 müssen Anleger ein Viertel ihrer Kapitalerträge an den Staat abführen. Dieser Steuersatz gilt im Gegensatz zur normalen Einkommensteuer grundsätzlich für alle Investoren – unabhängig von der Höhe ihrer erzielten Einnahmen. Lediglich Geringverdiener, deren Steuersatz unterhalb der 25-Prozent-Grenze liegt, können am Jahresende über die Steuererklärung einen Ausgleich einfordern. Und das sind längst noch nicht alle schlechten Nachrichten: Zudem werden auch das Halbeinkünfteverfahren und die bisher gültige Spekulationsfrist abgeschafft. Wer sein Depot rechtzeitig umstellt, kann die zusätzliche Belastung begrenzen. Wer dies nicht tut, zahlt später drauf. So hat der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) beispielsweise ausgerechnet, dass Anleger, die monatlich 100 Euro in einen Fondssparplan einzahlen, durch die Abgeltungsteuer nach 30 Jahren rund 32 000 Euro weniger ausgezahlt bekommen als jetzt. Immerhin trifft die Abgeltungsteuer längst nicht jede Anlageform in gleichem Maße. Die Reform erhöht zwar insgesamt die Steuerlast, bei einigen Kapitalanlagen schlagen die negativen Effekte aber weniger kräftig durch. So profitieren im Vergleich zu anderen Anlagearten festverzinsliche Wertpapiere durch die steuerliche Obergrenze von 25 Prozent, da hier bislang der persönliche Steuersatz maßgeblich ist. Viele Experten raten daher, schon jetzt in andere Anlageformen umzuschichten.
Eine weitere Möglichkeit ist es, sein Depot richtig aufzustellen und dann in Zukunft möglichst nicht mehr zu verändern. Denn bei Aktien gelten beispielsweise die aktuellen Regelungen für Altbestände auch in Zukunft weiter. Wer also jetzt sein Depot umschichtet und erst in einigen Jahren die Wertpapiere verkauft, kann die Kursgewinne auch später noch steuerfrei vereinnahmen. Lesen Sie weiter auf Seite 2: Lebensversicherung wird zur Alternative. | ||||||||||||||||||||||||
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