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HANDELSBLATT, Sonntag, 30. März 2008, 10:05 Uhr
Steuererklärung

Der Lohn der Mühe

Von Patrick Mönnighoff

Die jährliche Steuererklärung ist für viele eine Qual. Auch macht es die Regierung den Steuerpflichtigen nicht gerade leicht. Anstatt das deutsche Steuergesetz entscheidend zu vereinfachen, kommen Jahr für Jahr weitere, neue und oft kompliziertere Regeln hinzu. Doch eine sorgfältige ausgefüllte Erklärung zahlt sich fast immer aus – und zumindest einige positive Änderungen gibt es auch.


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Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Bürger eine Menge Sonderregelungen beachten. Foto: ap
Bild vergrößernBeim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Bürger eine Menge Sonderregelungen beachten. Foto: ap

DÜSSELDORF. So müssen zwar längst nicht alle Arbeitnehmer eine Erklärung abgeben. Sobald aber beispielsweise die eigenen Werbungskosten die Pauschale von 920 Euro übersteigen oder etwa zusätzliche Kosten wegen Krankheiten, einem beruflichen Umzug oder für die eigene Ausbildung angefallen sind, wartet häufig eine satte Erstattung. Sogar ein normaler Arbeitnehmer kann sich so leicht eine Steuererstattung von mehreren Hundert Euro sichern.

Verunsichern lassen sollten sich die Steuerpflichtigen dabei auch nicht von den zahlreichen Verschlechterungen, die in diesem Jahr zum ersten Mal wirksam werden. So können beispielsweise seit dem vergangenen Jahr Fahrten zur Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Kilometer mit jeweils 30 Cent pro gefahrenem Entfernungskilometer berücksichtigt werden. Gleichzeitig wurde der Sparerfreibetrag halbiert. Ein Single kann nur noch 750 Euro einstreichen, ohne dass er den Fiskus an diesen Einnahmen beteiligen muss. Nicht zuletzt ist auch mit der Anrechnung des häuslichen Arbeitszimmers in den meisten Fällen Schluss: Dieses wird nur noch anerkannt, wenn dort der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit liegt. Betroffen sind davon beispielsweise Lehrer und die meisten Außendienstmitarbeiter, aber auch Angestellte, die nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Zumindest teilweise sind diese Neuregelungen aber umstritten. Bei der Kürzung der Pendlerpauschale hat sich beispielsweise schon der Bundesfinanzhof auf die Seite der Steuerpflichtigen gestellt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun prüfen, ob die Änderung gegen die Verfassung verstößt. Auch gegen die Streichungen beim Arbeitszimmer laufen bereits erste Musterverfahren. Ein Einspruch kann sich daher durchaus lohnen.

Weniger Chancen haben da Familien. So ist beispielsweise die Beschränkung des Kindergeldanspruchs auf 25 Jahre längst durch. Und auch das Anfang 2007 eingeführte – eigentlich durchaus lukrative – Elterngeld könnte zumindest bei der nun anstehenden Steuererklärung doch noch für eine böse Überraschung sorgen. „Viele wissen gar nicht, dass das Elterngeld voll in die Progression einfließt“, sagt Thomas Müller, Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf. Im Klartext bedeutet dies: Der staatliche Zuschuss muss zwar selbst nicht versteuert werden. Bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes werden die Zahlungen aber mit berücksichtigt. Da der Steuersatz jedoch mit den jeweiligen Einnahmen steigt, erhöht sich durch das Elterngeld häufig genau dieser Prozentsatz und damit auch die spätere Abgabe.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die hohen formalen Ansprüche des Finanzamts


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Mit dem Sparen anzufangen, fällt vielen Bürgern schwer. Das Unterbewusstsein kann sich die weite Zukunft nicht vorstellen. Auch reagiert der Kopf in erster Linie emotional. Es gibt jedoch Wege, sich selbst ein Schnippchen zu schlagen.

Von Gertrud Hussla

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Oft sind es die kleinen Meldungen, die den größten Ärger machen. Diese Erfahrung könnte Ihnen, lieber Marcel Rohner, bald in den USA blühen. Vergangene Woche sorgte zunächst die Nachricht für Aufregung, einer Ihrer leitenden Angestellten, der UBS-Banker Martin Liechti, sei von amerikanischen Steuerfahndern festgesetzt und vernommen worden. Eine E-Mail an marcel.rohner@ubs.com.

Torsten Riecke


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