| HANDELSBLATT, Montag, 14. April 2008, 08:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Erbschaftsteuer | ||||||||||||||||||||||||
Oma, die Steuersünderin | ||||||||||||||||||||||||
Immer wieder streiten Bürger mit dem Finanzamt heftig um die Höhe der Erbschaftsteuer. Enttäuschend endete ein langwieriger Konflikt jetzt für einen Rheinländer. | ||||||||||||||||||||||||
Er hatte von seiner Oma in den Neunzigerjahren umgerechnet rund 870 000 Euro geerbt und davon 190 000 Euro ans Finanzamt überwiesen. 2001 fand die Steuerfahndung aber heraus, dass die alte Dame zu Lebzeiten Steuern hinterzogen hatte, der Mann als Erbe musste für ihre hohen verheimlichten Kapitaleinkünfte in den Jahren 1989 bis 1995 rund 230 000 Euro nachzahlen. Er forderte daraufhin, die Zahlung als "Nachlassverbindlichkeit" von seinem Erbe abzuziehen – wodurch er wenigstens einen Teil der Erbschaftsteuer zurückbekommen hätte. Doch der Bundesfinanzhof in München lehnte sein Ansinnen jetzt ab: Der Erbschaftsteuerbescheid aus dem Jahr 1999 sei inzwischen unabänderlich, stellten die obersten Finanzrichter klar (II R 3/06). Eine Änderung komme nur infrage, wenn der Bescheid "offensichtlich und eindeutig unrichtig" gewesen sei. Davon könne aber in diesem Fall keine Rede sein, weil damals noch niemand von Omas Hinterziehung gewusst habe. Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 15, 07.04.2008
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