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HANDELSBLATT, Dienstag, 15. April 2008, 09:00 Uhr
Steuerfreibeträge

Filius erfreut Fiskus

Von wegen "alleinerziehend": Wohnt ein erwachsener Sohn im Haushalt, kann eine Mutter keine Steuervorteile beanspruchen mit dem Argument, für ein anderes Kind noch aufkommen zu müssen.


Eine Witwe beantragte den "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" von 1 308 Euro im Jahr, weil ihre studierende Tochter noch bei ihr wohnte. Doch das Finanzamt lehnte den Steuervorteil ab, da neben der Tochter auch noch der 28-jährige Sohn bei der Frau lebte. Damit sei sie keine Alleinerziehende im Sinn des Steuergesetzes, argumentierten die Finanzbeamten – und bekamen jetzt vom Bundesfinanzhof recht (III R 104/06).

Da der Sohn berufstätig sei und seiner Mutter monatlich Haushaltsgeld zahle, handele es sich um eine "Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person". Und das schließe den steuerlichen Freibetrag für Alleinerziehende aus. Dass der Filius der Mutter nur die durch ihn entstehenden Mehrkosten ersetzte, ließ die Finanzrichter kalt: Es reiche schon, dass er zu den laufenden Kosten beitrage – einer gemeinsamen Haushaltskasse bedürfe es nicht. Diese strengen Vorschriften seien auch nicht verfassungswidrig.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 15, 07.04.2008


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Oft sind es die kleinen Meldungen, die den größten Ärger machen. Diese Erfahrung könnte Ihnen, lieber Marcel Rohner, bald in den USA blühen. Vergangene Woche sorgte zunächst die Nachricht für Aufregung, einer Ihrer leitenden Angestellten, der UBS-Banker Martin Liechti, sei von amerikanischen Steuerfahndern festgesetzt und vernommen worden. Eine E-Mail an marcel.rohner@ubs.com.

Torsten Riecke


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