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HANDELSBLATT, Mittwoch, 16. April 2008, 09:00 Uhr
Steuerhinterziehung

Geheime Akten sind tabu

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn muss Verdächtigen keine Einsicht in deren Akten gewähren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (1 BvR 2388/03).


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Die BZSt-Spezialabteilung "Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen" ist die bundesweite Sammelstelle für Daten über Steuerpflichtige, die im Ausland Kapitalerträge erzielen oder Gesellschaften besitzen. Ein Bürger hatte sich auf seine Auskunftsrechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz berufen und die Behörde aufgefordert, ihm die über ihn gesammelten 13 Aktenordner vorzulegen.


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Doch die Verfassungshüter stellten klar: Die gesammelten Informationen seien für den Staat wertlos, sobald der Mann sie sehe. Schließlich könne er sich danach beispielsweise aus bereits von der Behörde erfassten Briefkastengesellschaften zurückziehen und auf anderen Wegen Steuern hinterziehen. Da das öffentliche Interesse somit wichtiger sei als das Informationsinteresse des Bürgers, dürfe die Behörde die geforderten Auskünfte verweigern.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 15, 07.04.2008


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Von Gertrud Hussla

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Oft sind es die kleinen Meldungen, die den größten Ärger machen. Diese Erfahrung könnte Ihnen, lieber Marcel Rohner, bald in den USA blühen. Vergangene Woche sorgte zunächst die Nachricht für Aufregung, einer Ihrer leitenden Angestellten, der UBS-Banker Martin Liechti, sei von amerikanischen Steuerfahndern festgesetzt und vernommen worden. Eine E-Mail an marcel.rohner@ubs.com.

Torsten Riecke


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