| HANDELSBLATT, Mittwoch, 16. April 2008, 09:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Steuerhinterziehung | ||||||||||||||||||||||||
Geheime Akten sind tabu | ||||||||||||||||||||||||
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn muss Verdächtigen keine Einsicht in deren Akten gewähren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (1 BvR 2388/03). | ||||||||||||||||||||||||
Die BZSt-Spezialabteilung "Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen" ist die bundesweite Sammelstelle für Daten über Steuerpflichtige, die im Ausland Kapitalerträge erzielen oder Gesellschaften besitzen. Ein Bürger hatte sich auf seine Auskunftsrechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz berufen und die Behörde aufgefordert, ihm die über ihn gesammelten 13 Aktenordner vorzulegen.
Doch die Verfassungshüter stellten klar: Die gesammelten Informationen seien für den Staat wertlos, sobald der Mann sie sehe. Schließlich könne er sich danach beispielsweise aus bereits von der Behörde erfassten Briefkastengesellschaften zurückziehen und auf anderen Wegen Steuern hinterziehen. Da das öffentliche Interesse somit wichtiger sei als das Informationsinteresse des Bürgers, dürfe die Behörde die geforderten Auskünfte verweigern. Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 15, 07.04.2008
»Hier lesen Sie mehr zum Thema Steuerrecht ... | ||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||
|
|
|
MEHR ARTIKEL AUS DER RUBRIK: |
| Deutsches Verlustverrechnungsverbot ist rechtmäßig |
|
| Keine volle Grundsteuer bei sinkender Miete |
|
| Bitte nicht bar |
|
| Betrogener Bankkunde |
|
| Wenn Mama teuer wird
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Abo | Bücher | Veranstaltungen | Webtipps |
|
| ©
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH - Economy.One 2008 Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise,die Datenschutzerklärung und das Impressum. |
|













