| HANDELSBLATT, Montag, 21. April 2008, 10:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Steuerhinterziehung | ||||||||||||||||||||||||
Akzeptable Amnestie | ||||||||||||||||||||||||
Sind die Ehrlichen nicht doch die Dummen? Mit diesem Argument hatte das Finanzgericht Köln die "Steueramnestie" als verfassungswidrig gegeißelt. Das Verfassungsgericht hat die Einwände nun zurückgewiesen. | ||||||||||||||||||||||||
Das Verfassungsgericht hat Einwände des Finanzgerichts Köln gegen die "Steueramnestie" zurückgewiesen (2 BvL 14/05). Die Vorschriften erlaubten es Hinterziehern, ihr Gewissen von Januar 2004 bis März 2005 zu Vorzugskonditionen zu erleichtern: Wer verheimlichte Einkünfte meldete, musste nur 60 Prozent nachversteuern. » Gewusst wie: Die steuerliche Selbstanzeige Die Kölner Richter hielten das für verfassungswidrig. Ehrliche Steuerzahler müssten die vollen Steuern zahlen und seien somit benachteiligt gewesen. Zudem habe der Fiskus bis 2002 keine Chance gehabt, Abgaben auf Zinsen flächendeckend einzutreiben – womit ein verfassungswidriges "Vollzugsdefizit" vorgelegen habe. Die Verfassungshüter wiesen die Einwände jedoch zurück: Die Kölner Richter hätten nicht ausreichend geprüft, was zur Verbesserung der Zinsbesteuerung unternommen wurde. Zudem hätten sie verkannt, dass die Amnestie keine Belohnung für Hinterzieher, sondern Anreiz zur "Rückkehr in die Steuerehrlichkeit" sein sollte. Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 16, 14.04.2008.
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