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HANDELSBLATT, Dienstag, 22. April 2008, 09:00 Uhr
Erbschaftsteuer

Geliebte muss zahlen

Geschenke können Lebensgefährten teuer zu stehen kommen: Ein verheirateter Mann hatte das Finanzamt zu Lebzeiten nicht darüber informiert, die Schenkungsteuer für seine Geliebte übernehmen zu wollen. Nach dem Tod stritten sich die Frauen, wer denn nun zahlen müsse. Die Geliebte, entschied das Finanzgericht Düsseldorf.


Ein betuchter Rheinländer zog im Jahr 2000 mit seiner Freundin zusammen und machte ihr fortan immer wieder teure Geschenke, insgesamt in einem Wert von zwei Millionen Euro. Von seiner Ehefrau ließ er sich aber bis zu seinem Tod 2005 nicht scheiden. Nach seinem Ableben begann die Steuerfahndung, gegen die reich beschenkte Lebensgefährtin zu ermitteln – wegen "ungeklärter Vermögenszuwächse". Den Tipp hatten die Fahnder vermutlich von der Gattin des Verstorbenen bekommen, deren Erbe geringer ausgefallen war als erwartet. Im März 2007 forderten die Beamten die Lebensgefährtin schließlich auf, 687 855 Euro Schenkungsteuer zu zahlen.

Das sah diese gar nicht ein: Der Verstorbene habe ihr doch versprochen, dass sie durch die Schenkungen keinerlei steuerliche Nachteile haben sollte. An dieses Versprechen sei die Witwe als Erbin des Mannes gebunden, sie müsse deshalb die Schenkungsteuer übernehmen. Falsch, sagte das Finanzgericht Düsseldorf (4 K 1840/07). Der Mann habe das Finanzamt zu Lebzeiten nicht darüber informiert, die Schenkungsteuer für seine Gefährtin übernehmen zu wollen. Sein angebliches Versprechen sei deshalb "steuerrechtlich unerheblich", so die Richter.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 16, 14.04.2008.




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Oft sind es die kleinen Meldungen, die den größten Ärger machen. Diese Erfahrung könnte Ihnen, lieber Marcel Rohner, bald in den USA blühen. Vergangene Woche sorgte zunächst die Nachricht für Aufregung, einer Ihrer leitenden Angestellten, der UBS-Banker Martin Liechti, sei von amerikanischen Steuerfahndern festgesetzt und vernommen worden. Eine E-Mail an marcel.rohner@ubs.com.

Torsten Riecke


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