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HANDELSBLATT, Montag, 28. April 2008, 09:00 Uhr
Pflegekosten

Wenn Mama teuer wird

Als seine kranke Mutter ins Seniorenheim musste, wurde es für einen Mann aus Baden-Württemberg teuer. Denn die Rente der alten Dame reichte nicht für die Heimkosten. Über die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen kam es zum Streit mit den Finanzbehörden. Wie das Verfahren ausging.


Das Sozialamt schob ihm den Schwarzen Peter zu. Der Filius sei unterhaltspflichtig und verdiene mit 45 000 Euro im Jahr genug, um einzuspringen. Nachdem der Mann seine Unterhaltspflicht brav erfüllt hatte, gab’s Ärger mit dem nächsten Amt - diesmal dem Finanzamt: Von der ans Heim gezahlten Summe von 6 900 Euro dürfe er nur 1 920 Euro als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer absetzen, so die Beamten. Die restlichen 4 980 Euro seien der "zumutbare", nicht absetzbare Eigenanteil.

Der Mann widersprach: Laut Gesetz liege der Eigenanteil in seinem Fall bei sechs Prozent des Einkommens, und das seien nur 2 700 Euro (sechs Prozent von 45 000 Euro). Weit gefehlt, sagten die Beamten. Da seine Frau auch arbeite, hätten die beiden 83 000 Euro verdient - und sechs Prozent davon seien nun mal 4 980 Euro.

Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg erklärte die gewagte Rechnung des Finanzamts in einem jetzt veröffentlichen Urteil für ungültig (6 K 83/07). Da das Paar sich gegen das Ehegattensplitting und für eine getrennte Besteuerung entschieden habe, sei für den Eigenanteil nur das Einkommen des Mannes relevant, stellten die Richter klar. Der Fiskus hat Revision eingelegt, das letzte Wort hat bald der Bundesfinanzhof (III R 20/08).

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 17, 21.04.2008.




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