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HANDELSBLATT, Mittwoch, 30. April 2008, 09:00 Uhr
Erbschaftsteuer

Betrogener Bankkunde

Die Erben eines Rheinländers stellten fest, dass der Verstorbene von seinem Bankberater um 150 000 Euro betrogen worden war. Das Institut erstattete ordentlich – dann kam das Finanzamt mit einer saftigen Erbschaftsteuer-Nachforderung. Die Sache ging bis vor den Bundesfinanzhof. Das Urteil.


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Zwei Jahre nach dem Tod des Erblassers einigten sich die Erben mit der Sparkasse auf einen Vergleich, das Institut ersetzte ihnen die veruntreute Summe und zahlte weitere 15 000 Euro für entgangene Zinsen. Das Finanzamt wollte die Vergleichszahlung voll der Erbschaftsteuer unterwerfen, doch der Bundesfinanzhof stoppte die Beamten: Entscheidend sei das Vermögen am Todestag, die Beamten dürften die spätere Zahlung der Sparkasse deshalb nicht zum Erbe addieren (II R 82/05).

Stattdessen sei zu prüfen, wie viel Geld am Todestag veruntreut war – und in welcher Höhe der Verstorbene somit schon damals einen Schadensersatzanspruch hatte. Nur dieser sei erbschaftsteuerpflichtig. Wertmindernd sei zudem zu berücksichtigen, dass der Anspruch damals "gerichtlich noch nicht geklärt" war. Das Finanzgericht Köln muss den Fall jetzt erneut prüfen.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 17, 21.04.2008.




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