| HANDELSBLATT, Montag, 5. Mai 2008, 15:27 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Laut Stiftung Warentest | ||||||||||||||||||||||||
Keine volle Grundsteuer bei sinkender Miete | ||||||||||||||||||||||||
Immobilienbesitzer müssen laut einem Urteil nicht mehr die volle Grundsteuer zahlen, wenn die Miete sinkt oder das Objekt leersteht. | ||||||||||||||||||||||||
ap BERLIN. Liegen die Mieteinnahmen mehr als 20 Prozent unter dem Vorjahr können Vermieter bis 31. März bei ihrer Kommune einen Grundsteuererlass beantragen, wie die Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe des „Test“-Heftes unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes berichtet. In Berlin, Bremen und Hamburg sind den Angaben zufolge die Finanzämter zuständig. Bisher habe es nur Geld zurückgegeben, wenn eine Immobilie kurzfristig unbewohnbar war etwa wegen einer Katastrophe wie Hochwasser, berichtete Stiftung Warentest weiter. (Aktenzeichen: II R5/05) | ||||||||||||||||||||||||
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