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HANDELSBLATT, Montag, 5. November 2007, 08:00 Uhr
Kündigungsfrist

Junge Mitarbeiter oft diskriminiert

Von Altersdiskriminierung können auch junge Beschäftigte betroffen sein – dann nämlich, wenn sie wegen ihrer Jugend beim Kündigungsschutz benachteiligt werden. Björn Vollmuth, Rechtsanwalt im Frankfurter Büro der Kanzlei Mayer Brown, erklärt im Kurzinterview, was das für die Mitarbeiter bedeutet.


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Herr Vollmuth, gerade junge Arbeitnehmer können oft kurzfristig gekündigt werden, weil in der Berechnung der Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag nicht zählen. Ist das zulässig?

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg nicht. Die Richter haben jetzt entschieden, die Vorschrift verstoße gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und müsse somit ignoriert werden.

Wie geht es weiter?

Aus meiner Sicht spricht vieles dafür, dass das Bundesarbeitsgericht zum selben Ergebnis kommt. Gekündigte, die vor dem 25. Geburtstag eingestellt wurden, sollten sich schon jetzt auf das Urteil der Landesarbeitsrichter berufen. Wurden sie mit zu kurzer Frist entlassen, muss der Arbeitgeber womöglich mehrere Monatsgehälter nachzahlen.

Was ist, wenn im Arbeitsvertrag eine pauschale Kündigungsfrist geregelt ist?

Auch dann dürfte künftig oft eine längere Frist gelten. Denn der vereinbarte Zeitraum darf nicht kürzer sein als die gesetzliche Mindestfrist. Diese beträgt nach der Probezeit vier Wochen und steigt schrittweise auf sieben Monate nach 20 Jahren im Betrieb. Die Einbeziehung der Zeit vor dem 25. Geburtstag kann also erhebliche Auswirkungen haben.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 44, 29.10.2007


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