| HANDELSBLATT, Montag, 14. April 2008, 11:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Expertenrat zum Thema Abwerbung | ||||||||||||||||||||||||
Wechsel trotz Wettbewerbsverbot | ||||||||||||||||||||||||
Wollen Manager zum Wettbewerber gehen, stellt sich der bisherige Arbeitgeber oft quer. Was Wechelwillige tun können, erklärt Tim Wissmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Küttner Rechtsanwälte in Köln, im Kurzinterview. | ||||||||||||||||||||||||
Herr Wißmann, wenn Führungskräfte zur Konkurrenz wollen, legen ihnen Arbeitgeber oft Steine in den Weg. Welche Methoden sind besonders beliebt? In der Regel lassen Unternehmen sie nicht vor Ablauf der bei Führungskräften meist recht langen Kündigungsfrist wechseln. Enthält der Arbeitsvertrag zudem ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, dürfte der Arbeitgeber genau auf dessen Einhaltung achten. Solchen Klauseln zufolge dürfen Betroffene dem Unternehmen für bis zu zwei Jahre keine Konkurrenz machen. Wie können Manager verhindern, dass es so weit kommt? Wer zu einem Konkurrenten will, sollte strategisch vorgehen. Eine Option ist, eine vorzeitige Trennung zu provozieren, etwa wegen strategischer Differenzen mit dem Vorgesetzten. Das muss aber genau überlegt sein. Und was ist bei einem Wettbewerbsverbot? Zunächst sollten Betroffene prüfen lassen, ob das Verbot wasserdicht ist, denn die Klauseln enthalten oft rechtliche Fehler. Zudem ist es möglich, zu einem Wettbewerber zu wechseln und dort vorerst keiner Konkurrenztätigkeit nachzugehen. In dieser Grauzone sind genaue Absprachen mit dem neuen Arbeitgeber dringend zu empfehlen. Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 15, 07.04.2008
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