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06.03.2007 
Höchste richterliche Instanz der EU

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof

Die Richter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben großen Einfluss auf den Alltag der Bürger und die Geschäfte der Unternehmen. Die Urteile des höchsten Gerichts in der Europäischen Union sind unumstößlich.

HB BRÜSSEL. Der EuGH - mit Sitz in Luxemburg - begründete mit dem Urteil "Van Gend & Loos" von 1963 seine herausgehobene Stellung. Damals legten die Richter die unmittelbare Wirkung des Gemeinschaftsrechts in den einzelnen Mitgliedstaaten fest. Ein Jahr später stellte der EuGH mit dem Urteil "Costa" den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht fest.

Direkte Auswirkung hatte vor allem eine Entscheidung von 1979 über den freien Warenverkehr. Seitdem dürfen Händler jedes Erzeugnis aus einem anderen Land der Gemeinschaft in ihr Land einführen. Seit der 1991 gefällten Entscheidung "Frankovich" können EU-Bürger einen Staat auf Schadenersatz verklagen, sofern dieser gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen hat. Im Jahr 2001 sicherte der EuGH allen Arbeitnehmern einen Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub zu.

Jüngere Entscheidungen betrafen auch Deutschland. Die Bundesregierung war im Dezember vergangenen Jahres mit einer Klage gegen das Verbot für Tabakwerbung gescheitert. Das Urteil bedeutete das Ende für die Reklame für Tabakerzeugnisse in Zeitungen, Zeitschriften und Internet. Auch das Urteil vom Dienstag, das den deutschen Fiskus zwingt, Anlegern etwa fünf Mrd. Euro zurückzuerstatten, zeigte die Macht des EuGH.

Der EU-Gerichtshof besteht aus 27 Richtern sowie acht Generalanwälten. Jedes Mitgliedsland der Union entsendet einen Richter für eine sechsjährige Amtszeit. Der Gerichtshof kann von den Mitgliedstaaten, von der EU-Kommission, von den nationalen Gerichten und unter bestimmten Umständen auch von Privatpersonen angerufen werden.

Link:
»  EuGH

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