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11.06.2007 
Behörde soll Informationen verweigert haben

Verbraucherschützer wollen BaFin verklagen

Verbraucherschützer wollen die Finanzaufsicht gerichtlich zu mehr Informationen über Schrottimmobilien zwingen. Eine entsprechende Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht, teilte der VZBV am Montag mit.

HB BERLIN. Grund für die Klage sei eine erfolglose Anfrage an die BaFin zu ihrer Kenntnis über den Schrottimmobilien-Skandal um die Bausparkasse Badenia.

Nach eigener Darstellung bat der Verband die Finanzaufsicht im November 2006 um Auskunft darüber, inwieweit ihr betrügerisches Verhalten der Bausparkasse bekannt sei. Außerdem habe der vzbv wissen wollen, ob die Behörde weitere Unternehmen kenne, die fragwürdige Geschäftsbedingungen zur Grundlage der Finanzierung machten. Im Fall der Schrottimmobilien sollte ein Mietpool, in den alle Mieten eingezahlt wurden und aus denen die Käufer Geld erhalten sollten, Anlegern besonders hohe Einnahmen aus der Vermietung von Eigentumswohnungen vortäuschen.

Der VZBV begründete seine Anfrage mit dem Informationsfreiheitsgesetz, allerdings habe die BaFin die Auskunft verweigert und argumentiert, sie sei als Finanzbehörde generell von dem Gesetz ausgenommen. Außerdem habe die BaFin erklärt, jede Weitergabe von Informationen gefährde die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörde und beaufsichtigten Unternehmen.

Auch im Widerspruchsverfahren blieben die Verbraucherschützer ohne Erfolg und entschieden sich nun für den Gang vor Gericht. "Einen derartigen Schmusekurs zwischen Aufsehern und Beaufsichtigen darf es nicht geben", sagte VZBV-Chefin Edda Müller. Für eine funktionierende Finanzmarktaufsicht sei es nur förderlich, wenn Unternehmen damit rechnen müssten, dass unseriöse Praktiken publik gemacht würden. Viele geschädigte Verbraucher scheiterten vor Gericht, gerade weil sie Umstände beweisen müssten, die im Hintergrund abgelaufen seien.

Der Fall war eines der düstersten Kapitel der Skandale um Schrottimmobilien, bei denen sich Käufer von falschen Renditeberechnungen blenden ließen. Im März beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob die Badenia Schadenersatz leisten muss oder ob die betrogenen Käufer auf ihren wertlosen Eigentumswohnungen samt Schulden sitzen bleiben.

Die Karlsruher Richter stellten seinerzeit fest, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Badenia und der beteiligten Dortmunder Vermittlergesellschaft Heinen und Biege gegeben habe. Allerdings hob der BGH ein früheres Urteil, das die Badenia zu Schadenersatz verpflichtete wegen eines Formfehlers auf. Über die Entschädigung muss erneut verhandelt werden.

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