Recht + SteuernWirtschaftsrechtMeldungen
WebNewsDieser Artikel als DruckversionSchlagzeile per E-Mail verschicken
HANDELSBLATT, Mittwoch, 5. Dezember 2007, 12:15 Uhr
Telekommunikationsüberwachung

Anwälte im Visier der Datensammler

Von Wolfgang Janisch

Rufnummern, Datum und Dauer der Verbindungen, verwendete E-Mail-Adressen: Sechs Monate lang lässt sich auf staatliche Anordnung so ziemlich alles speichern, was bei der modernen Telekommunikation anfällt. Absoluten Schutz genießen nur noch Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete. Andere Kanzleitelefone dürfen abgehört werden. Eine Belastung für das Vertrauensverhältnis zum Mandanten.



Für Anwälte sind Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung ein großer Einschnitt in die berufsnotwendige Vertraulichkeit. Illustration: Nils Fliegner
Für Anwälte sind Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung ein großer Einschnitt in die berufsnotwendige Vertraulichkeit. Illustration: Nils Fliegner

KARLSRUHE. Man wird den Rechtsanwälten wohl nicht Unrecht tun, wenn man ihnen unterstellt, dass sie mitunter die Bedrohung des Rechtsstaats auch dort beschwören, wo sie in Wahrheit die eigenen Pfründe meinen.

Im Fall, der diesmal die Gemüter erhitzte, war das allerdings anders: Die Proteste der Anwaltschaft - und ebenso die von Ärzten und Journalisten - gegen die Novellierung der Telekommunikationsüberwachung sowie der sechsmonatigen Speicherpflicht für Verbindungsdaten galten der Verteidigung einer berufsnotwendigen Sphäre der Vertraulichkeit - einer Sphäre, die dem Schutz von Mandanten und Informanten dient.

Tatsächlich erreicht namentlich die Vorratsdatenspeicherung eine neue Dimension in dem seit Jahren immer schärfer werdenden Konflikt zwischen Datenschutz und innerer Sicherheit. Sie verkörpert den Präventionsstaat in Reinform: Sechs Monate lang lässt sich, ohne jeglichen Verdacht, auf staatliche Anordnung so ziemlich alles speichern, was bei der modernen Telekommunikation anfällt. Ausgenommen sind lediglich die konkreten Inhalte: Rufnummern, Datum und Dauer der Verbindungen, die angewählte Funkzelle im Mobilfunknetz (also der ungefähre Standort) werden hingegen ebenso erfasst wie die IP-Adressen beim Surfen im Internet oder die verwendeten E-Mailadressen.

Beim Abhören von Telefonen sehen sich die Berufsgruppen daher in die zweite Reihe gedrängt. Absoluten Schutz genießen hier nur noch Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete. Andere Kanzleitelefone hingegen dürfen abgehört werden, wenn es schwere Straftaten aufzuklären gilt. Somit verfährt der Staat mit diesen Anschlüssen ebenso wie mit den Telefonen von Journalisten und Ärzten. Wohlgemerkt: Die Möglichkeit zum Lauschen besteht nicht nur, wenn die Geheimnisträger selbst in Straftaten verwickelt sind - dann fällt der Schutz ohnehin weg.

Was die zweigeteilte Abhörbefugnis für Rechtsanwälte bedeuten kann, lässt sich eindrucksvoll an einem Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit durchdeklinieren. Die bayerische Justiz hatte vergangenes Jahr angeordnet, sowohl das Telefon als auch das Fax und die Handys der Kanzlei von Manfred Gnjidic zu überwachen. Dieser vertrat als Anwalt den 2004 nach Afghanistan entführten Deutsch-Libanesen Khaled el Masri.

Gnjidic hätte sich also wohl nicht auf den absoluten Schutz als Strafverteidiger berufen können, denn el Masri war ja nicht angeklagt, sondern selbst Opfer einer Straftat. Nach der TKÜ-Novelle hätte Gnjidic also nur einen „relativen“ Schutz für sich in Anspruch nehmen können: den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Allerdings illustriert gerade der Ausgang seines Falles in bemerkenswerter Deutlichkeit, wie weich und biegsam dieser Grundsatz ist.

Der bayerischen Justiz hatte allein die vage Vermutung genügt, die Urheber der Entführung könnten sich auch anderthalb Jahre später noch beim Anwalt melden. Dass dies klar verfassungswidrig war, fiel freilich erst dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, das dem Rechtsanwalt im Mai Recht gab.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Karlsruhe hat die Bedeutung der Diskretion erkannt.


WebNewsDieser Artikel als DruckversionSchlagzeile per E-Mail verschicken
Weitere News und Tools
Weitere News sowie Tools zu dieser Rubrik finden Sie hier

MEHR ARTIKEL AUS DER RUBRIK:

Artikel AGG-Hopper scheitern vor Gericht (16.05. 20:15)
Artikel Warten auf die GmbH-Alternative(14.05. 19:00)
Artikel Zementkartell dohen Millionen-Forderungen(14.05. 16:57)
Artikel Raucherclubs in Frankfurter Lokalen laut Amtsgericht rechtswidrig(14.05. 17:12)
Artikel Polizei muss sichergestellte Gegenstände nicht immer zurückgeben(14.05. 13:32)

Suche im Web:


Seitenanfang


Homepage | Site Map | Hilfe | FAQ | Kontakt | Partnerprogramm | Mediadaten

Abo | Bücher | Veranstaltungen | Webtipps

MARKTINFORMATIONEN
 DAX 7.156,55 +1,07%
 L-Dax 7.163,20 +0,80%
 TecDAX 866,04 +0,54%
 L-TecDAX 865,33 +0,46%
 Dow 12.986,80 -0,05%
 Nasdaq 2.031,27 +0,00%
 Nikkei 225 14.219,48 -1,00%
 DJGTitans 194,62 +0,01%
 Euro(USD) 1,5579 +0,89%
 Euro-Bund 113,63 +0,40%
 Gold NY 881,25 +1,88%
 Rohöl ($/B) 123,25 +1,22%
INTRADAY CHARTS
Dax TecDax DowJones Nasdaq
DAX 30 TOPS+FLOPS
 Continental 82,50 +4,17%
 Henkel 30,58 +3,42%
 Adidas AG 46,70 +2,64%
 E.ON 130,550 -0,46%
 Commerzbank 22,75 -4,01%
 Dt. Telekom 11,21 -5,96%
UNTERNEHMEN AKTUELL
Liste aller Unternehmen und Organisationen, über die wir aktuell berichten zum Beispiel:
 Deutsche Lufthansa
 Allianz
 Porsche
Alle Unternehmen 
ZINSESZINS

Die Vorsorgekolumne
Auf morgen verschoben


Mit dem Sparen anzufangen, fällt vielen Bürgern schwer. Das Unterbewusstsein kann sich die weite Zukunft nicht vorstellen. Auch reagiert der Kopf in erster Linie emotional. Es gibt jedoch Wege, sich selbst ein Schnippchen zu schlagen.

Von Gertrud Hussla

ANALYSTENMEINUNG
ArtikelAktienanalysen des Tages
Artikel Analye: Ölpreis steigt im zweiten Halbjahr 2008 auf 141 Dollar
Artikel dpa-AFX Überblick: Analysten-Einstufungen in der Woche vom 12.5. bis 16.5.2008
Artikel dpa-AFX Überblick: Analysten-Einstufungen vom 16.05.2008
DIE FINANZPROFIS

Experten beziehen Stellung zu aktuellen Börsen-Themen
Schweizer Geheimnisse


Oft sind es die kleinen Meldungen, die den größten Ärger machen. Diese Erfahrung könnte Ihnen, lieber Marcel Rohner, bald in den USA blühen. Vergangene Woche sorgte zunächst die Nachricht für Aufregung, einer Ihrer leitenden Angestellten, der UBS-Banker Martin Liechti, sei von amerikanischen Steuerfahndern festgesetzt und vernommen worden. Eine E-Mail an marcel.rohner@ubs.com.

Torsten Riecke


Handelsblatt.com
VideoAudioMobilJobsNewsletterForumWeblogShopArchiv / wirtschaftspresse.bizAbo / Leserservice
Generation 50+

Wie finanzstarke Menschen „im besten Alter“ professionell vorsorgen.
Mietrecht

Aktuelle Urteile im Überlick: Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und Vermieter.
Anleger-Akademie

Wie Sie Ihr Geld vermehren können – eine Anleitung.
VorschauVorschau

Alle wichtigen Termine für die Wirtschaft im Überblick