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21.01.2008 
Expertenrat

Was streitende Erben beachten müssen

Streit in der Erbengemeinschaft ist keine Seltenheit. Claus Horn, -Henrik Anwalt in der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf, beschreibt im Kurzinterview Hintergründe und rechtliche Zusammenhänge. Doch ein Kompromiss sei allemal der bessere Weg, empfiehlt der Experte.

Herr Horn, wenn der Ehepartner und die Kinder gemeinsam ein Haus erben, gibt es häufig Streit. Welche Konstellation ist besonders konfliktträchtig?

Wenn der überlebende Partner im Haus wohnen bleiben will, aber zu wenig Rente bezieht, um seinen Miterben Miete zahlen zu können. Das kann besonders kritisch sein, wenn die Miterben nicht eigene, sondern Stiefkinder sind.

Welche Rechte hat ein Miterbe?

Er darf einen seinem Erbanteil entsprechenden Teil des Hauses bewohnen, etwa eine Einliegerwohnung. Verweigert der im Haus wohnende Erbe seine Zustimmung, muss er dem Miterben Schadensersatz zahlen, etwa auf Basis der monatlichen Miete laut Mietspiegel.

Und wenn einer der Erben schnell Geld sehen und das Haus verkaufen will?

Wenn sich die Erben nicht auf einen Verkauf einigen können, darf der verkaufswillige Erbe die Zwangsversteigerung beantragen. Das ist auch möglich, wenn der im Haus lebende Erbe ein Wohnrecht hat. Solche Rechte mindern aber den Kaufpreis, der bei Versteigerungen sowieso meist weit unter Marktwert liegt, noch einmal zusätzlich. Betroffene sollten deshalb vorher alles daransetzen, einen Kompromiss zu finden, also entweder eine erträgliche Miete oder einen einvernehmlichen Verkauf.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 3, 14.01.2008

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