0 Bewertungen
04.04.2008 
Fünf Fragen an: Rupert Bellinghausen

„Ein Gutachten für jeden wäre Wahnsinn“

von Jörg Hackhausen

Der Telekom-Prozess ist auch ein Testlauf für das neuen Musterklagen-Verfahren. Rupert Bellinghaus, Anwalt und Partner bei Linklaters, spricht mit dem Handelsblatt über Sinn und Unsinn des "Lex Telekom" und eine mögliche Prozesslawine.

Handelsblatt: Welchen Vorteil bringt ein Musterverfahren wie im Fall Telekom?

Rupert Bellinghausen: Damit sollen Massenverfahren vereinfacht werden. Bestimmte Fragen, die alle Kläger gemeinsam betreffen, werden in einem Musterverfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht verhandelt und nur einmal entschieden. Das Urteil gilt dann für alle. Nur diejenigen Fragen, die den Einzelfall betreffen, werden nach wie vor in jedem individuellen Fall durch die Landgerichte entschieden.

Was bedeutet das für die Kläger?

Im Telekom-Prozess geht es unter anderem um die Frage der Bewertung der Immobilien. Es wäre Wahnsinn, dazu in jedem Verfahren ein Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen. Die Kosten wären von einem Einzelnen kaum zu tragen. Im Musterverfahren teilen sich alle Kläger die Kosten, wenn die Klagen erfolglos bleiben.

Dies kann allerdings auch zu einer Flut von Klagen führen ...

Es gibt Anwälte, die potenzielle Kläger mit falschen Versprechungen locken, obwohl die Erfolgsaussichten eher gering sind. Das Problem besteht noch viel stärker in den USA, wo Anwälte durch eine Sammelklage die Unternehmen erpressen und zu einem frühen Vergleich zwingen, ohne dass die Rechtsfragen überhaupt geklärt werden sollen. Durch die Masse an Klägern und den teilweise völlig überzogenen Streitwert entsteht ein Druck, den die Unternehmen meist nicht aushalten können.

Was unterscheidet US-Sammelklage und Musterverfahren?

In einem Musterverfahren muss nach wie vor jeder Kläger eine eigene Klageschrift einreichen. Nach Abschluss des Musterverfahrens, in dem die generellen Fragen geklärt worden sind, werden die Ansprüche im Einzelfall geprüft. In den USA ist es dagegen möglich, dass ein Anwalt für eine große Masse an Klägern auftritt, ohne dass er überhaupt mit diesen gesprochen hat. Dadurch sind in einer solchen Sammelklage immer viele offensichtlich unberechtigte Einzelfälle versteckt, ohne dass dies in einem frühen Stadium überprüft würde.

Werden wir künftig häufiger solche Verfahren erleben?

Die Finanzkrise wird sicher weitere Fälle auslösen. Anleger werden Klage einreichen, weil sie sich von Unternehmen getäuscht fühlen, die zunächst keine Belastungen durch die Krise erkannt haben, später aber hohe Abschreibungen vornehmen mussten. Es wird aber nicht zu einer Prozesslawine kommen.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Handelsblatt Experten + Meinungen

Handelsblatt-Kommentar

Ein Multimilliardenverlust  Artikel in Merkliste

03.07.2008 von Nicole Bastian

War doch alles gar nicht sooo schlimm, mag der erste Blick auf die IKB-Jahresbilanz suggerieren. Ein Nettoverlust im Konzern von 24 Millionen Euro, ein operativer Gewinn von 140 Millionen. Aber weit gefehlt. Denn eigentlich hat die kleine Düsseldorfer Mittelstandsbank einen Multimilliardenverlust gemacht. Kommentar

Handelsblatt-Kommentar

Deutsche Bank: Kommunikation ist alles  Artikel in Merkliste

02.07.2008 von Peter Köhler

Okay, es war kein großes Epos, das die Deutsche Bank am Morgen an die Öffentlichkeit gab. Der nüchterne „Hinweis auf das Ergebnis des zweiten Quartals“ umfasst auf der Homepage gerade mal fünf Zeilen. Die Kernpunkte lauten: kein Verlust von April bis Juni, Kapitalquote gut, kein Bedarf für Kapitalmaßnahmen. Kommentar

weiterHandelsblatt Quiz

Wissenstest: Wie China-tauglich sind sie?

Los geht's!Geschäftsbeziehungen nach China werden immer wichtiger. Dabei muss man allerdings einiges beachten. Denn was in Deutschland normal ist kann in China ...
Testen Sie Ihr Wissen in unserem China-Quiz!
Anzeige