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07.04.2008 
Hintergrund zum Telekom-Prozess in Frankfurt

Stichwort: Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Mit dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sollen erstmals im deutschen Recht kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern effektiv gebündelt werden. Experten sprechen von einem "legislativen Reflex" auf Massenverfahren wie bei der Deutschen Telekom, die nach den Regeln der alten Zivilprozessordnung von den Gerichten kaum noch zu bewältigen waren.

Im Kern geht es darum, die zentralen Rechtsfragen bereits vorab von der nächsthöheren Instanz verbindlich entscheiden zu lassen. Das Landgericht legt diese Fragen auf Antrag von mindestens zehn Klägern dem Oberlandesgericht vor. Bis zu dessen "Musterbeschluss" ruhen die übrigen Verfahren.

Beantragen kann das Musterverfahren jeder Kläger, der Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen beansprucht. Sein Antrag wird in einem Klageregister im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von vier Monaten müssen neun weitere Anträge mit der gleichen Zielsetzung eingehen, um das Verfahren auszulösen. Das Gericht bestimmt dann einen Musterkläger, dessen Fall entweder besonders typisch ist oder der den höchsten Einzelschaden geltend macht.

Die übrigen Kläger werden über das Musterverfahren informiert und - falls sie die Klage nicht fallenlassen - automatisch zu sogenannten Beigeladenen gemacht. Sie tragen die Kostenrisiken anteilig nach ihrem Streitwert mit, profitieren aber auch im Fall eines Erfolges. Im Musterprozess steht ihnen ein Fragerecht zu. Gegen die Musterentscheidung des OLG ist die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich.

Die Musterverfahren sollen laut Bundesjustizministerium für falsche Darstellungen wie etwa unrichtige Ad-hoc-Meldungen über Gewinnerwartungen oder einen falschen Börsenprospekt gelten. Das im November 2005 in Kraft getretene Gesetz läuft nach fünf Jahren aus.

Der Telekom-Prozess ist zwar das bekannteste, aber keineswegs einzige nach dem KapMuG abgewickelte Verfahren in Deutschland. Auch Anlegerklagen gegen die frühere Daimler-Chrysler AG und die Bankgesellschaft Berlin werden in Musterverfahren verhandelt.

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