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09.04.2008 
Räuberische Aktionäre

„Berufskläger“ im Visier

von Christian Schnell und Ulf Sommer

Die Masche der Berufskläger ist immer gleich: Hauptversammlungsbeschlüsse anfechten, um sich dann gegen Bares das Recht auf ein langwieriges Verfahren abkaufen zu lassen. Das wollen Deutschlands Aktiengesellschaften nicht mehr mit sich machen lassen - und wappnen sich gegen die räuberischen Aktionäre. Und auch die Politik kommt ihnen zu Hilfe.

Hauptversammlung der Postbank: Es lauern viele juristische Fallstricke. Foto: apLupe

Hauptversammlung der Postbank: Es lauern viele juristische Fallstricke. Foto: ap

FRANKFURT / DÜSSELDORF. Wenn Daimler heute seine Aktionäre zur Hauptversammlung lädt, schlägt die Stunde von Ekkehard Wenger. In diesem Jahr geht es dem streitbaren Würzburger Wirtschaftsprofessor um angeblich zu teure Aktienrückkäufe und "sinnlose Beratungsleistungen" zulasten der Aktionäre. Wenger und Daimler stehen seit Jahren für endlose Debatten überaus kritischer Aktionäre. Doch diesmal soll vieles besser werden, denn im Vorfeld der Hauptversammlungs-Saison wappnen sich die Firmen gegen allzu aufmüpfige Aktionäre. Zugleich drängt die Politik darauf, den Standort Deutschland von seinem zweifelhaften Ruf als Mekka für Berufskläger zu befreien.

Die Ausgangslage ist eindeutig: Über 70 Prozent der Spezialisten aus deutschen Aktiengesellschaften gehen davon aus, dass sogenannte "räuberische Aktionäre" oder "Berufsaktionäre" bei den anstehenden Hauptversammlungen ein relevantes Thema sein werden. Das geht aus dem neuesten "Finanzmarkt-Trendmonitor" hervor, an dem sich mehr als 270 Mitarbeiter aus den Investor-Relations-Abteilungen (IR) der großen deutschen Aktiengesellschaften beteiligt haben.

Der Hintergrund ist eindeutig: Weil viele Unternehmen im vergangenen Jahr von Klagen ihrer Aktionäre "kalt erwischt" wurden, bereiten sich jetzt ganze Stäbe auf mögliche Blockaden potenzieller "Berufskläger" vor. Ziel und Strategie der Kläger sind fast immer gleich: Hauptversammlungsbeschlüsse anfechten, um so deren Eintrag ins Handelsregister und damit Wirksamkeit zu verhindern. Anschließend einigen sich in aller Regel beide Parteien, und die Kläger streichen oftmals fünfstellige Beträge ein. Denn an einem Verfahren ist niemandem gelegen. Die Streitpunkte - beispielsweise Kapitalerhöhungen - dulden keinen Aufschub um mehrere Jahre. So lange würde ein Verfahren dauern.

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Theodor Baums ermittelte in einer empirischen Studie ein "Klagegewerbe" aus rund 40 Personen. Besonders viele Klagen reichte die JKK GmbH-Beteiligungs mit ihrem Geschäftsführer Jochen Knoesel ein, einem früheren Mitarbeiter Ekkehard Wengers, der wiederum häufig selbst als Kläger auftauchte. Oben in der Rangliste steht auch die Pomoschnik Rabotajet GmbH. Aus dem Russischen übersetzt heißt das: Der Vertreter arbeitet. Als Inhaber fungierte Klaus Zapf. Der Berliner Umzugsunternehmer geriet bundesweit in die Schlagzeilen, als ihn das Frankfurter Landgericht wegen Rechtsmissbrauchs und "sittenwidrigen" Verhaltens verurteilte. Zapf und seine Mitstreiter hatten als Preis für die Rücknahme ihrer Klage gegen die damalige Nanoinvests AG je 3 500 Bezugsrechte für neue Aktien gefordert, obwohl sie zusammen nur 53 Anteile besaßen. Juristen sprachen deshalb von "räuberischer Erpressung".

Prominente Beispiele aus dem vergangenen Jahr sind auch die Unicredit, die sich nach der HVB-Übernahme mit rund 190 Klagen herumschlagen musste, und der Düsseldorfer Personaldienstleister DIS, der zur Schweizer Adecco gehört.

Genau dagegen versuchen Politiker jetzt vorzugehen. Nach Antrag der Länder Baden-Württemberg und Sachsen beschloss der Bundesrat, Berufsklägern gegen Aktiengesellschaften das Geschäft zu verderben. Der Vorstoß soll den Instanzenzug vor Gericht verkürzen und dadurch die Prozesse künftig abkürzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dürfte ihrerseits bald eine eigene Initiative einbringen, um bis 2009 eine Aktionärsrichtlinie der Brüsseler EU-Kommission umzusetzen. Der Rechtswissenschaftler Baums setzt dabei auf eine zügige Freigabe einmal gefasster Beschlüsse, die die Unternehmen nur bei erfolgreicher Anfechtung wieder zurücknehmen müssten ("Fünf Fragen an").

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Zusätzliche Probleme mit Minderheitsaktionären

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