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14.04.2008 
Telekom-Prozess

„Ich halte diese Frage für eine Frechheit“

von Jörg Hackhausen und Christian Panster

Im Prozess um den dritten Börsengang der Telekom hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende Ron Sommer ausgesagt. Vorwürfe der Kläger wies er zurück. Die Kläger bezweifelten die Glaubwürdigkeit des Zeugen.

Ron Sommer im Zeugenstand: "Ich bin kein wandelnder Terminkalender". Foto: apLupe

Ron Sommer im Zeugenstand: "Ich bin kein wandelnder Terminkalender". Foto: ap

FRANKFURT. Sonnengebräunt und im dunkelblauen Nadelstreifenanzug mit rotem Einstecktuch gab sich der 58-Jährige wie in alten Tagen als Telekom-Chef. Bei entscheidenden Fragen fehlte ihm allerdings desöfteren das Erinnerungsvermögen. "Ich bin kein wandelnder Terminkalender", ärgerte sich Sommer über bohrende Fragen der Anwälte.

Bei der Vernehmung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ging es vor allem um die Frage, wann der Vorstand der Telekom die Übernahme des US-Konzerns Voicestream beschlossen hatte. Denn davon hängt nach Ansicht der Kläger ab, ob die Telekom den Anlegern wegen falscher Angaben im Börsenprospekt Schadenersatz zahlen muss.

Sommer räumte ein, dass es bereits vor dem Börsengang ein Gespräch mit Voicestream am 13. März 2000 gegeben hatte. Doch gleich darauf relativierte er seine Aussage: "Das Gespräch endete so, dass weitere Verhandlungen eigentlich unwahrscheinlich waren." Anschließend seien die Kontakte mit Voicestream "warm gehalten worden".

Zur damaligen Zeit seien Fusionsgespräche sehr häufig vorgekommen. "Wir standen wir auch mit Verhandlungen mit den amerikanischen Unternehmen Qwest und SBC", sagte Sommer.

Die Entscheidung mit Voicestream in engere Verhandlungen zu treten, sei erst Mitte Juli 2000 getroffen worden. Zuvor habe es aber Gespräche mit einer dritten Firma in Sun Valley in den USA gegeben. "Erst danach bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass wir mit Voicestream näher in Kontakt treten sollten", sagte Sommer.

Der Kauf von Voicestream sei erst am 23. Juli 2000 beschlossen worden. Im Detail konnte sich Sommer aber nicht mehr erinnern. "Ganz genaue Angaben über die Zeitpunkte der Entscheidungen kann ich jedoch nicht machen. Wir hatten damals viele Sitzungen in schneller Reihenfolge", sagte Sommer. Außerdem sei in solchen Fällen Eile geboten, weil keine Einzelheiten nach außen dringen dürften.

Nach der ersten Fragerunde durch Richter Christian Dittrich waren die Anwälte der Kläger am Zug. Doch statt nach dem Zeitpunkt der Voicestream-Übernahme zu fragen, versuchte der Anwalt des Musterklägers, Andreas Tilp, zuerst einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage zu stellen. "Herr Sommer, können sie uns sagen, ob sie im Zusammenhang mit dem Erwerb von Voicestream mittelbar oder unmittelbar Zuwendungen erhalten haben?", fragte Tilp.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Schlagabtausch zwischen Sommer und dem Klägeranwalt

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