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HANDELSBLATT, Donnerstag, 24. April 2008, 09:00 Uhr
Immobilien

"Leben auf dem Pulverfass"

Schlampereien bei Fundament und Statik können zu erheblichen Schäden bei angrenzenden Häusern führen. Bisher wurden Schadensersatzforderungen jedoch zumeist abgelehnt. Dieser gängigen Praxis hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil widersprochen.


Ein Ehepaar beobachtete argwöhnisch, wie auf dem Nachbargrundstück eine direkt an die Außenwand ihres Reihenhauses grenzende Immobilie errichtet wurde. Die Skepsis der beiden war berechtigt: Da die Baufirma beim Fundament und der Statik schlampte, beeinträchtigte der Neubau die Standfestigkeit ihres Hauses erheblich – es drohte ein Absacken oder Schlimmeres. Das Paar zog deshalb vor Gericht und forderte 23 141 Euro Schadensersatz von dem Unternehmen, scheiterte aber zunächst beim Oberlandesgericht Hamm: Da noch kein Schaden entstanden sei, könnten sie auch noch kein Geld fordern, argumentierten die Richter.


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Doch, sagte jetzt der Bundesgerichtshof (V ZR 17/07). Auch wenn "äußerlich noch keine Veränderungen festzustellen" seien, habe das Haus der Kläger bereits Schaden genommen. Der Sachverständige habe die Situation der Bewohner schließlich wegen des drohenden Absackens als "Leben auf dem Pulverfass" bezeichnet. Es sei deshalb "unverständlich", so die Karlsruher Bundesrichter weiter, dass das Oberlandesgericht einen Schadensersatzanspruch verneint habe.

Auch die Tatsache, dass die Bauarbeiten zur Stabilisierung des Hauses auf dem Nachbargrundstück durchzuführen seien, spreche nicht gegen die Forderung der Kläger. Die Nachbarn hätten sich schließlich bereit erklärt, die Arbeiten zuzulassen, und den Klägern ihre eigenen Ansprüche gegen die Baufirma abgetreten.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 16, 14.04.2008.




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