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HANDELSBLATT, Freitag, 2. Mai 2008, 09:00 Uhr
Flug

Geheimliste fürs Gepäck

Nachdem die Kontrolleure am Wiener Flughafen ihm verboten hatten, den Tennisschläger mit in den Flieger zu nehmen, zog ein Mann vor Gericht. Mit Erfolg: Eine Verbotsliste für Handgepäck muss öffentlich einsehbar sein. Die EU dürfe die Verbotsliste für Handgepäck nicht geheim halten.


Stimmt, sagte Eleanor Sharpston, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, in ihrem Schlussantrag: Alle EU-Verordnungen seien zu veröffentlichen, die Liste müsse für "inexistent" erklärt werden. Meist folgen die EuGH-Richter der Generalanwältin, das Urteil dürften sie in den nächsten Wochen fällen.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 17, 21.04.2008.




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