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HANDELSBLATT, Mittwoch, 23. April 2008, 13:54 Uhr
Telekom-Prozess

„Das hier ist absurdes Theater“


Je länger sich der Prozess gegen die Telekom hinzieht, desto mehr droht er zur Farce zu werden. Fragen der Kläger werden ein ums andere Mal durch die Richter abgeblockt, die bestellten Zeugen können nichts zur Sache sagen. Einer der Anwälte kommt sich vor wie im Theater. Und ein Richter beweist, dass er sich mit Google auskennt.


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FRANKFURT.Auch die gestrige Zeugenbefragung begann mit der Standardantwort: „Ich habe keinerlei Kenntnis zu dem Beweisthema.“Diesmal stammte der Satz von Herbert Harrer, der den Telekom-Börsengang als Berater der KfW begleitet hatte.

Die Kläger hatten gehofft, dass Harrer weitere Erkenntnisse zur milliardenschweren Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream liefert. Sie werfen der Telekom vor, den Voicestream-Kauf im Prospekt für den dritten Börsengang im Sommer 2000 verschwiegen zu haben.

Doch Harrer will von der Übernahme erst aus der Zeitung erfahren haben. Anlegeranwalt Peter Gundermann ließ sich noch Fragen an Harrer einfallen. Nach nicht einmal zehn Minuten durfte der Zeuge wieder gehen.

„Was wir hier erleben ist absurdes Theater“, sagte Anlegeranwalt Wolfgang Philipp. Er meinte damit allerdings nicht den Auftritt der Klägeranwälte, sondern wollte Grundsätzliches klären. „In diesem Prozess werden Fragen als unzulässig abgewiesen, die den Aktionären in einer Hauptversammlung beantwortet werden müssten“, monierte Philipp.

Und überhaupt, es dürfe nicht sein, dass sich eine große Gesellschaft wie die Telekom „in permanentem Kriegszustand mit ihren Aktionären befindet“. Philipp appellierte an die Telekom, doch einen Vergleich mit allen Aktionären zu schließen: „Wir sollten endlich Frieden schaffen.“

Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz erwiderte süffisant: „Dann sollten sie dazu erst einmal eine Unterschriftenliste aller drei Millionen Aktionäre vorlegen.“ Im Übrigen seien die Vorwürfe unbegründet, schon deshalb komme ein Vergleich nicht in Frage.

Die Klägeranwälte wollen nun weitere Zeugen befragen. Doch schon die Vorladung gestaltet sich offenbar schwierig. Bis heute konnten die Anwälte noch keine gültige Adresse nennen, um dem ehemaligen Voicestream-Chef John Stanton eine Ladung zukommen zu lassen. Klägeranwalt Ralf Plück brachte eine Adresse in Walla Walla im US-Staat Washington ins Spiel. Bei einem dortigen College soll Stanton als Chairman fungieren. Doch die Richter trauten der Fährte nicht. Sie hatten selbst schon eine andere Adresse recherchiert. Auf die Frage, wie sie denn darauf gekommen wären, antwortete der Richter: „Wir haben gegoogelt.“

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