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HANDELSBLATT, Freitag, 9. Mai 2008, 10:15 Uhr
Betrugsprozess endet am 157. Verhandlungstag

Alexander Falk zu Haftstrafe verurteilt

Das Hamburger Landgericht hat im bislang größten Wirtschaftsverfahren der Hansestadt den früheren Internetunternehmer Alexander Falk am Freitag zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach einem Prozess, der fast dreieinhalb Jahre dauerte, hielten die Richter Falk des versuchten Betrugs für schuldig.


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Alexander Falk im Januar im Landgericht in Hamburg.
Bild vergrößernAlexander Falk im Januar im Landgericht in Hamburg.

HB HAMBURG. Falk und vier ebenfalls verurteilte Ex-Manager seiner Firmen hatten laut Anklage den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte geschönt und somit bei deren Verkauf Ende 2000 einen überhöhten Preis kassiert. Rund 760 Mill. Euro kassierten Falk und Co. als sie im Jahr 2000 ihre Internetbude Ision an den britischen Konkurrenten Energis verscherbelten. Ein falscher Preis, sagten die Anwälte der Energis und der Staatsanwalt, zustande gekommen durch geschönte Bilanzen.

Die Staatsanwaltschaft ging von einem vollendeten Betrug aus und forderte fünf Jahre und neun Monate Haft für Falk. Die Verteidiger wollten einen Freispruch. Falks Anwalt Thomas Bliwier hatte bereits in seinem Plädoyer angekündigt, er rechne nicht mit einem Freispruch und werde bei einem Schuldspruch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Auch der 38-jährige Falk betonte immer wieder, das Landgericht nur als Durchgangsstation zu sehen. Während des Verfahrens hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen, bis er dann im April 2005 unter strengen Auflagen von der Haft verschont wurde.

Die vier Mitangeklagten wurden zu Strafen zwischen zweieinhalb Jahren und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Prozess gegen den einstigen Börsenstar Falk und seine früheren Mitstreiter hatte am 3. Dezember 2004 begonnen. Die Urteile wurden nach offizieller Zählung am 157. Verhandlungstag verkündet. Das Gericht hatte 75 Zeugen gehört, die Leitakte mit den wichtigsten Dokumenten umfasste zuletzt fasst 14 000 Seiten.

Rund 32 Mill. Euro hatte die Staatsanwaltschaft von Falks Vermögen beschlagnahmt, die pleite gegangene Energis klagte auf 700 Mill. Euro Schadensersatz. 40 Mill. Euro haben ihre Anwälte im Zivilverfahren gepfändet. Dazu gehören nicht nur Konten in Deutschland, Südafrika und in der Schweiz, sondern auch Falks Schiffe: eine Motorjacht und der Segler Flica II. Auch seine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die Alexander Falk Holding, ist betroffen. Im Visier sind zudem das südafrikanische Weingut Canetsfontein, Mietshäuser in Kiel und Einnahmen aus einer Stiftung in Liechtenstein.

Falk wehrte sich; er hatte seinerseits die beiden Mitangeklagten auf Schadensersatz verklagt, weil sie sich ein Gedächtnisprotokoll zum angeblich verabredeten Bilanzbetrug ausgedacht haben. Und er droht der Hansestadt mit einer Klage, falls der BGH das heutige Urteil irgendwann aufheben sollte.

Es ist eben wie in einem schlechten Vorabendkrimi. Die Handlung wirr, das Ende nicht absehbar und nur eines ist gewiss: Fortsetzung folgt.


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